Leitartikel zur Familienpflegezeit

Am Rechtsanspruch führt kein Weg vorbei

Wer berufstätig ist und einen Angehörigen pflegen muss, für den gibt es seit 2012 die Familienpflegezeit. In Anspruch genommen wird sie kaum. Der Hauptgrund: Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Pflege in der eigenen Familie: Wo bleibt der Rechtsanspruch?

Pflege in der eigenen Familie: Wo bleibt der Rechtsanspruch?

© Marcel Mettelstiefel / dpa

Wer heute in den 40ern ist, kann sich gut daran erinnern: Noch in den 1970er Jahren waren viele Mütter nicht berufstätig. Wer Kinder hatte, blieb meist zu Hause. Kümmerte sich um Haushalt und Nachwuchs.

Erst nachdem immer mehr Frauen sowohl berufstätig sein als auch Familie haben wollten, änderte sich etwas. Langsam, aber gewaltig. Die meisten Frauen, und mittlerweiweile auch einige Männer, kehren heute ganz selbstverständlich nach der Elternzeit in Teil- oder Vollzeit auf ihre vorherige Stelle zurück.

Dieser Wandel entstand erst, als ein Rechtsanspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz, auf Elternzeit und Elterngeld eingeführt wurde. Jetzt folgt noch ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.

Elternzeit und Elterngeld sind eine Erfolgsgeschichte. Ein Trauerspiel ist dagegen die Familienpflegezeit ...

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