Kommentar zu Vergütungsstrukturen
Ambulant vor stationär?
Die Koalition agiert bei der Anpassung der Vergütungsstrukturen für niedergelassene Ärzte viel zu ängstlich. Wenn das Oberthema "ambulant vor stationär" ernst gemeint ist, dann sollte sie die Gelegenheit ergreifen, um mit dem Versorgungsstärkungsgesetz den Weg für eine weitgehende Vergütung aller ärztlichen Leistungen frei zu machen.
Was bisher im Regierungsentwurf steht, zeugt davon, dass Schwarz-Rot den Handlungsbedarf verstanden hat. Trotzdem geht die Koalition nicht den entscheidenden Schritt und nimmt den Deckel vom Budget.
Den zu gehen wäre aber notwendig, um den Beruf des niedergelassenen Arztes so attraktiv zu halten, dass die Versorgung auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Bevölkerungschwunds in manchen Gegenden gesichert bleibt.
Während der Kliniksektor mit Glacé-Handschuhen angefasst wird, um Kommunal- und Landespolitiker bei Laune zu halten, werden den Vertragsärzten Lasten aufgebürdet, die - so sehen es auch führende Koalitionspolitiker wie Jens Spahn - eigentlich von den Kassen getragen werden sollten.
Gilt "ambulant vor stationär" noch? Tatsache ist, dass der ambulante Sektor einen Investitionsstau verzeichnet. Die Ärzte brauchen klare Signale, um ihn aufzulösen.
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