Fristverlängerung
Therapeutische Wundprodukte wieder kassenübergreifend erstattungsfähig
Rückwirkend zum 2. Dezember vorigen Jahres wird die Übergangsfrist zur Erstattung therapeutischer Wundauflagen ohne Nutzennachweis um ein Jahr verlängert. Regressrisiken für Verordner sind damit erstmal vom Tisch.