Kampf gegen Knappheit
Koalition geht Liefer- und Versorgungsengpässe bei Arzneien an
Die vergangenen Monate haben es deutlich aufgezeigt. Die Zahl der Lieferengpässe bei Arzneimitteln steigt. Die Regierung plant nun ein Frühwarnsystem.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Eine reibungslose Versorgung mit Arzneimitteln ist spätestens seit den Erfahrungen der Pandemiezeit nicht mehr selbstverständlich. Vor allem generische Onkologika, Antibiotika und fiebersenkende Arzneien für Kinder mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sind nicht immer und überall verfügbar.
Jetzt geht die Regierung die Liefer- und Versorgungsengpässe an. Der Regierungsentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), der der Ärzte Zeitung vorliegt, soll am Mittwoch, 5. April, vom Kabinett beraten werden. Ursprünglich war der Entwurf ebenso wie der des Pflegeunterstützugs- und entlastungsgesetzes bereits für Mittwoch dieser Woche auf der Tagesordnung des Kabinetts. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung konnte jedoch wegen weiterhin bestehenden Abstimmungsbedarfes nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Anreize für Hersteller
Die Aufhebung von bestimmten Festbetragsgruppen, Lagerhaltung von mehreren Monatsbedarfen für rund 670.000 Arzneimittel und die Diversifizierung der Lieferketten sind die Mittel der Wahl.
Gleichzeitig sollen bestimmte Kinderarzneimittel von einigen Preisfesseln befreit werden, um ihre Herstellung für Unternehmer wirtschaftlich attraktiver zu machen. Diese Produkte sollen zum Beispiel künftig bei der Bildung von Festbetragsgruppen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Pharmazeutische Unternehmer sollen ihre Abgabepreise für diese Medikamente einmalig um bis zur Hälfte über den zuletzt geltenden Festbetrag anheben dürfen.
Frühwarnsystem beim BfArM
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen eingerichtet werden. Dazu soll die Behörde ein Datenmanagementsystem aufbauen, das Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge sowie Marktdaten verarbeitet.
Für das Warnsystem relevante Kriterien können die Vielfalt der Herstellungsstätten sein, in denen die benötigten Wirkstoffe produziert werden, die Zahl der Zulassungsinhaber und die erwartete Nachfrage in Deutschland. Die Auskunftspflichten der Hersteller werden dafür erweitert. Sie sollen künftig angeben müssen, aus welcher Fabrik ein Wirkstoff kommt. Zudem soll das BfArM Lieferengpässe bei Arzneimitteln mit versorgungsrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen barrierefrei im Internet veröffentlichen. (af)