Kommentar
Apotheker als Ko-Therapeut
Die jüngste Änderung am GKV-Versorgungsstrukturgesetz - die Option für Kassen, KVen und Apothekerverbände, Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung zu vereinbaren - ist vor allem ein Erfolg beharrlicher Lobbyarbeit der Apotheker.
Seit langem sind sie bestrebt, das Image des Kaufmanns mit akademischem Hintergrund abzustreifen und ihre Funktion als Heilberuf zu betonen. Mit der Bereitschaft der Koalition, gemeinsame Versorgungsmodelle von Ärzten und Apothekern zu kodifizieren, wachsen die Pharmazeuten in die Rolle des ärztlichen Ko-Therapeuten.
Die Vertragsärzte müssen sich dabei über einiges klar werden: Sie binden sich damit an eine von KBV/KVen und Verbänden der Apotheker und Kassen vereinbarte Wirkstoffliste. Der Arzt wird nicht mehr ein bestimmtes Fertigarzneimittel verordnen, sondern nur noch einen Wirkstoff. Das konkrete Präparat wählt der Apotheker aus.
Funktionieren kann das nur in einem engen Informationsaustausch zwischen Arzt und Apotheker - und wenn der Patient mitspielt. Medikationsmanagement gelingt nur dann, wenn der Patient sich an einen bestimmten Apotheker bindet und nicht vagabundiert. Auf die Ergebnisse der Evaluation darf man gespannt sein.
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