Umstrittene Gesetzespläne

Arbeitgeber warnen vor Tarifzwang in der Altenpflege

Versorgungsvertrag nur bei Tarifbindung? Pflegeanbieter laufen Sturm gegen Reformpläne von Gesundheitsminister Jens Spahn. Auch die Gewerkschaften sind unzufrieden – und kündigen Proteste an.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Kassen sollen nach Plänen des Gesundheitsministeriums Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen können, deren Entlohnung sich nach einem bestehenden Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien richtet.

Kassen sollen nach Plänen des Gesundheitsministeriums Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen können, deren Entlohnung sich nach einem bestehenden Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien richtet.

© Robert Kneschke / Zoonar / picture alliance

Berlin. Arbeitgeber haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor Schnellschüssen beim geplanten Umbau in der Pflege gewarnt. Einige der zuletzt per Änderungsantrag eingebrachten Gesetzesvorschläge würden der Altenpflege nicht weiterhelfen.

Vielmehr entstehe der Eindruck, dass schnell etwas vereinbart werden solle „ohne die Folgen im Blick zu haben“, heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) zu den Reformplänen.

Dass die tarifliche Entlohnung als Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag einer Pflegeeinrichtung mit der Pflegekasse „zementiert“ werden solle, sei „klar verfassungswidrig“. Das Vorhaben verstoße gegen die Trägervielfalt, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die institutionelle Selbstverwaltung.

„Klar verfassungswidrig“

Ablehnend äußert sich auch der bpa Arbeitgeberverband. Die vorgesehenen Änderungen zur Kopplung von Versorgungsverträgen an tarifliche Entlohnung seien mit „heißer Nadel“ gestrickt. Alle bekannten und angewandten tarifrechtlichen Regelungen würden dabei umgangen. Rechtsstreitereien seien programmiert.

Spahn will seine Pflegepläne auf den letzten Metern der Legislaturperiode über das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) ins Sozialgesetzbuch XI hieven. Vorausgegangen war ein Scharmützel mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das GVWG soll nächste Woche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

Tsunami an Mehrkosten?

Die Tarifänderungen würden einen „Kostentsunami für die Pflegekassen“ auslösen, da überall nach dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes bezahlt werden müsse, warnt der AGVP. Prognostizierte Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro würden „um den Faktor 3 übertroffen“. Letztlich müssten Beschäftigte und Arbeitgeber dies über steigende Sozialabgaben schultern.

Skeptisch äußert sich der AGVP auch zur geplanten Deckelung des pflegebedingten Eigenanteils. Vor allem in den ostdeutschen Ländern drohe ein Heimplatz dadurch zum „Luxusgut“ zu werden. Kommunen müssten sich auf eine Antragsflut zur Hilfe zur Pflege einstellen, was die ohnehin klammen Haushalte weiter belaste.

Verdi: Furcht vor Missbrauch

Gegenwind kommt auch von der Gewerkschaftsseite. Die geplante Regelung, wonach Kassen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen sollen, deren Entlohnung sich nach einem bestehenden Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien richte, sei korrekturbedürftig.

Denn demnach könne „ein von irgendwelchen Pseudogewerkschaften in irgendeiner Einrichtung abgeschlossener Haustarifvertrag zum Maßstab genommen werden“, sagte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand. Nötig sei die Anerkennung von in der Branche relevanten Flächentarifverträgen.

Die pflegebedingten Eigenanteile seien zudem ab dem ersten Tag und nicht erst nach zwölf Monaten zu deckeln, forderte Bühler. Zudem seien sie „perspektivisch“ auf null zu senken. Ansonsten glitten viele Pflegebedürftige in Altersarmut ab.

Bühler kündigte an, zum „Tag der Pflegenden“ am 12. Mai wollten Beschäftigte mit landesweiten Aktionen ihren Unmut über die aktuelle Pflegepolitik zum Ausdruck bringen. Spahn habe viel versprochen. „Aber im beruflichen Alltag sind noch keine Verbesserungen angekommen.“

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