BPI-Hauptversammlung
Arzneiverfügbarkeit ist eine Investition und kein Kostenfaktor
BPI kritisiert Ampel-Plan, das 2022 eigentlich auslaufende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Erstattungs- oder Festbetrag weiter zu verlängern.
Veröffentlicht:
Den Behandlungskosten eines beatmungspflichtigen Patienten in Höhe von 90.000 Euro je Fall stünden Kosten von nur wenigen Euro je Impfung gegenüber, argumentiert der BPI.
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Berlin. Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und die Innovationsfähigkeit der Hersteller sollten primär als Investition in Gesundheit und nicht als Kostenfaktor verstanden werden. Unter diesem Aspekt, so der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Hans-Georg Feldmeyer, bei der Hauptversammlung seines Verbandes am Donnerstag in Berlin, enthalte der Koalitionsvertrag kritikwürdige Pläne.
Der BPI begrüßt einerseits die Absicht der Ampel-Koalition, Bürokratie abzubauen und die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln in Europa durch eine Stärkung oder Wiederherstellung der Wirkstoff- und Hilfsstoffproduktion zu verbessern. Dazu hat der BPI einen Masterplan vorgelegt.
Kein wesentlicher Generikawettbewerb
Kontraproduktiv sei aber der Plan der Koalition, das 2022 eigentlich auslaufende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Erstattungs- oder Festbetrag weiter zu verlängern. Davon betroffen sei ein relativ kleines Marktsegment von Originalarzneien, deren Patentschutz abgelaufen ist, für die sich aber kein wesentlicher Generikawettbewerb entwickelt hat. Vornehmlich bedient wird dieser Markt von mittelständischen Unternehmen, denen es seit zwölf Jahren nahezu unmöglich gemacht werde, Kostensteigerungen einzupreisen. Angesichts des relativ geringen Marktvolumens sei die Bedeutung für die GKV gering und gefährde nicht deren Finanzstabilität.
Mit der Absicht, die Geltung der Erstattungspreise für AMNOG-Präparate auf den siebten Monat nach Einführung vorzuverlegen, werde Unsicherheit für die Unternehmen geschaffen, rügte Feldmeyer. Das könne den bislang freien Marktzutritt für Innovationen im deutschen Markt beeinträchtigen.
Fokus auf Herstellung in Europa
Der Masterplan enthält unter anderem konkrete Vorschläge für stabile Produktions- und Lieferketten. Beim Abschluss von Rabattverträgen müssten in Zukunft mindestens vier Anbieter den Zuschlag erhalten, darüber hinaus müsse die Herstellung in Europa berücksichtigt werden. Planungssicherheit und Verlässlichkeit der legislativen Rahmenbedingungen seien eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Die Forschung zur Weiterentwicklung von bekannten Wirkstoffen müsse gefördert werden.
Die COVID-Pandemie habe gezeigt, dass die pharmazeutische Industrie innovations- und lieferfähig sei. Den Behandlungskosten eines beatmungspflichtigen Patienten auf der Intensivstation in Höhe von 90.000 Euro je Fall stünden Kosten von nur wenigen Euro für eine Impfung gegenüber. Diese Relation zeige: Impfstoffe und Arzneimittel seien eine Investition in Gesundheit, so Feldmeyer. (HL)