Kommentar – Kommentar zur Monopolkommission
Auf Wiedervorlage, bitte!
Es hat schon Charme, ein Gutachten ganz am Ende einer Legislaturperiode vorzulegen. Wenn die Monopolkommission ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl ihre Expertise für mehr Wettbewerb im Krankenversicherungsmarkt präsentiert, dann will sie langfristig dicke Bretter bohren. Zumal sich die Expertise in weiten Zügen wie eine Neuauflage ihres Gutachtens zum gleichen Thema vor acht Jahren liest. Mit anderen Worten: An den Problemen des dysfunktionalen Preiswettbewerbs in der GKV hat sich seitdem nicht viel geändert.
Sympathisch wirkt zudem, dass sich die Kommission im Streit über hochfliegende Reformpläne (Bürgerversicherung versus Gesundheitsprämie) weitgehend raushält. Denn bereits der Status quo der GKV eröffnet hinreichend viele Reformoptionen für mehr Wettbewerb.
Und hier legen die Gutachter einen Instrumentenkasten vor, den es sich lohnt, nach der Wahl noch einmal genauer anzusehen. Im Kern geht es darum, den Kassen mehr Spielraum für eigene Versorgungsangebote zu eröffnen. Hier wird der Qualitätswettbewerb bisher von einer erstickenden Regelungsdichte im SGB V gebremst. Freilich ist dieser Wettbewerb voraussetzungsvoll – er braucht zum Beispiel eine einheitliche Kassenaufsicht. Auf Wiedervorlage im Jahr 2018, bitte!
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