Monopolkommission

Darf es mehr Selektivversorgung sein?

Wie geht mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen? Die Monopolkommission empfiehlt für die GKV mehr Hausarztverträge und für die PKV eine flexiblere Übertragung der Altersrückstellungen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, präsentiert am Dienstag das Sondergutachten zur Krankenversicherung.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, präsentiert am Dienstag das Sondergutachten zur Krankenversicherung.

© picture alliance / Jörg Carsten

BERLIN. Die Menschen werden älter, die Beiträge für die gesetzliche und die private Krankenversicherung drohen in absehbarer Zeit abzuheben. Für die Monopolkommission Anlass, ohne Auftrag der Regierung ein Sondergutachten zu erstellen. Thema: Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deutschen Krankenversicherungssystem.

Um den Herausforderungen zu begegnen, sei es nicht nötig, das Finanzierungssystem umzukrempeln, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission Professor Achim Wambach vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim bei der Vorstellung des Gutachtens am Dienstag in Berlin. Kostendämpfend wirken sollen, geht es nach den Vorstellungen des unabhängigen Beratergremiums, die Wiederbelebung der Wahltarife und der Praxisgebühr sowie Möglichkeiten für die Kassen, über Selektivverträge die Versicherten zu Ärzten und in Krankenhäuser zu steuern. Helfen könnte laut Gutachten auch die Beendigung der "Unterdigitalisierung" des Gesundheitswesens in Deutschland und die Implementierung wettbewerblicher Elemente auch in den Finanzausgleich der Kassen untereinander.

Vor allem die hausarztzentrierte Versorgung nach dem Vorbild von Baden-Württemberg haben die Mitglieder im Sinn, wenn sie von Wahltarifen sprechen. Jeder GKV-Versicherte sollte aber alle Tarife "diskriminierungsfrei" angeboten bekommen. An der Spitze des Tarifportfolios sollte der Standardtarif für die Regelversorgung stehen, schlagen die Wissenschaftler vor. Für die von der Regelversorgung abweichenden Tarife könnten dann günstigere Beiträge mit den Versicherten vereinbart werden.

Um die hohe Zahl von Arztkontakten zu beeinflussen, schwebt der Kommission die Neuauflage der Praxisgebühr vor. Sie solle dann greifen, wenn Versicherte Leistungen außerhalb des von ihnen gewählten Tarifs in Anspruch nehmen.

Um der hausarztzentrierten Versorgung weiteren Schub zu verleihen, sollten gesetzliche Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden, sagte Wambach. So sollte die Pflicht aufgehoben werden, nach welcher der Abschluss von Verträgen mit Gemeinschaften von Hausärzten erfolgen muss, die zumindest die Hälfte der Hausärzte im Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.

Wettbewerb im Bestandskundenmarkt fordert die Kommission für die private Assekuranz. Eine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte nach Ansicht des Gremiums Verhandlungsoptionen für Ärzte, Kliniken und private Krankenversicherer eröffnen. In den Gebührenordnungen sollten Höchstpreise an die Stelle von Mindestsätzen treten. Für zentral halten die Wettbewerbsanalysten zudem eine deutlich höhere Mitnahme der Alterungsrückstellungen als bisher beim Wechsel des Anbieters.

Für das Ausgleichssystem der Krankenkassen, den Risikostrukturausgleich, empfiehlt die Kommission eine einheitliche Aufsicht für regional und bundesweit geöffnete Kassen. Zudem sollte es regional differenzierte Zusatzbeiträge geben. Schließlich sollten Präventionsanstrengungen der Kassen in den Risikostrukturausgleich eingerechnet werden.

Zustimmung erfuhren die Gutachter von den Betriebskrankenkassen. Es gebe begründeten Korrekturbedarf an gravierenden Mängeln des Ordnungsrahmens der GKV, hieß es in einer ersten Reaktion.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auf Wiedervorlage, bitte!

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenhausfinanzierung

Einigung über Landesbasisfallwert in Hessen

Kommentare
Thomas Georg Schätzler 09.03.201716:49 Uhr

Wirtschaft und Recht sind keine Medizinische Heilkunde!

Was die "Monopolkommission" hier ebenso Medizin- wie Versorgungs-bildungsfern verzapft, ist hanebüchener Unsinn von klassischen Nicht-Medizinern! Das aktuell vorgestellte Sondergutachten zur Krankenversicherung in Deutschland ist nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.

Die 5 Mitglieder der "Monopolkommission" sind:
- Prof. Achim Wambach, Ph.D. (Vorsitzender), Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) GmbH Mannheim
- Dagmar Kollmann, Unternehmerin und Aufsichtsrat
- Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht, Universität Regensburg
- Dr. Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft, Kassel
- Dr. Angelika Westerwelle, Unternehmerin LANAX Management, Berlin

Zielsetzungen der Monopolkommission:
"Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Monopolkommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
Die Mitglieder der Monopolkommission werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. Wiederberufungen sind zulässig.
Das GWB [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen] enthält Regelungen zur personellen Unabhängigkeit der Mitglieder. Diese dürfen z. B. nicht Repräsentanten oder Beschäftigte eines Wirtschaftsverbands sein oder im letzten Jahr vor ihrer Berufung zum Mitglied der Monopolkommission gewesen sein."

Mit ihren weltfremden Forderungen rennt die Monopolkommission offene Scheunentore ein: Als angeblich hochrangige Berater der Bundesregierung fordern sie mehr "Wahl- und Wechselmöglichkeiten" für Krankenversicherte in Deutschland - ignorieren dabei aber, dass ein Kassenwechsel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei unseren Patientinnen und Patienten seit Jahrzehnten möglich ist. Bei Wechseln zwischen den Privaten Krankenversicherungen der PKV können nur die unternehmerisch-versicherungsmathematisch kalkulierten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden.

Ebenso haben die GKV-Kassen seit Jahrzehnten "Wahltarife", z.B. als Selbstzahler. So sind erst kürzlich zum 11.01.2017 für freiwillig Versicherte entsprechende ''Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler'' durch den GKV-Spitzenverband aktualisiert und beschlossen worden. Beim Kostenerstattungsprinzip ist die Behandlung von GKV-Patienten, also auch für alle unselbstständig Beschäftigten wie bei einem Privatpatienten (Selbstzahler) nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich. Da der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in der GKV mit pauschalen Regelleistungsvolumina (RLV) arbeitet, wohingegen die GOÄ klassische Einzelleistungs-Vergütungen vorsieht, wirken im Einzelfall wesentlich höhere Kosten eher abschreckend. Aber mit derartiger Detailkenntnis hält sich die "Monopolkommission" nicht lange auf.

Sie konfabuliert lieber über "individuelle Behandlungspläne", die nicht nur in meiner eigenen hausärztlichen Praxis als Medikationspläne seit 1992 Usus sind und ab 2015/2016 gesetzlich verbindlich eingeführt wurden. Ebenso sind seit Jahren ''Disease-Management-Programme'' (DMP) für Asthma, COPD, KHK, Typ-1-und-2-Diabetes mellitus bzw. Onkologie-Nachsorge, Krebs-Vorsorge und -Früherkennung, Vorsorge-Koloskopien etc. real existierende, "individuelle Behandlungspläne", falls eine Monopolkommission sich irgendetwas darunter vorstellen könnte.

Vollends unglaubwürdig macht sich die "Monopolkommission" mit der Forderung: "Standard-Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung oder individuelle, App-basierte Gesundheitsdienste im Internet" einzuführen. Das 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) will ein stabiles, zukunftsfähiges soziales Krankenversicherungssystem konsequent weite

Carsten Windt 08.03.201714:57 Uhr

Monopol als Ziel der monopolkommission?

Vereinheitlichung um Monopole zu vermeiden? Das dürfte wohl kaum möglich sein. Umgekehr:wahltarife für eine stärkere Einflussmöglichkeit auf die medizinische Behandlung ist der Einstieg zum Aufstieg aus der medizinischen Vollversorgung. Gesunde in der GKV werden dieses wählen. Kranke aber müssen bzw. Benötigen eine gute Versorgung, welche in der GKV im Standardtarif unbezahlbar werden. Letztlich werden alle in schlechtere Tarife gezwungen. Irgendwann (wahrscheinlich schneller als es uns lieb ist) haben wir englische Verhältnisse, wo eine "Ethikkommission" entscheidet ob der Patient es "Wert" ist behandelt zu werden.

Warum in aller Welt muss dann auch noch in Privatverträgen rumgefuscht werden? Jede nachträgliche Änderung von Verträgen (welche mit Nichten immer im Interesse der Versicherten ist,) destabilisiert die Kalkulation und führt gerade zu unsicheren Beiträgeentwicklungen.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zusätzlich zu Feinstaub und Tabak

Radon könnte Risiko für Gestationsdiabetes erhöhen

Lesetipps
Porträt eines lächelnden Arztes, der den Bauch eines kleinen Jungen untersucht und ihn auffordert zu sagen, wo es weh tut.

© Seventyfour / stock.adobe.com

Klinische Präsentation bei Kindern

Akute Appendizitis: Besonderheiten bei Vorschulkindern