Kodierung
BVA und Länder nehmen Kassen an die Kandare
Aufsichtsbehörden wollen Selektivverträge stoppen, durch die Kodierverhalten beeinflusst wird.
Veröffentlicht:BONN. Die Aufsichtsbehörden der Länder und das Bundesversicherungsamt (BVA) erhöhen den Druck auf Krankenkassen. Sogenannte Betreuungsstruktur- oder Versorgungsstärkungsverträge, die als Selektivverträge angelegt sind, seien unzulässig. Das ist das Ergebnis einer Tagung von Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern am Mittwoch im BVA.
Obwohl die Aufsichten bereits im Juli vergangenen Jahres die Kontrollpraxis verschärft hatten, schlossen Krankenkassen weiterhin Verträge mit Ärzten, die im Grenzbereich zum Upcoding angesiedelt sind. BVA-Präsident Frank Plate zeigte sich vergrätzt: "Einigen Krankenkassen scheint weiterhin das Bewusstsein zu fehlen, dass sie als öffentlich rechtliche Körperschaften in einem Solidarsystem agieren", so Plate. Ein Wettbewerb um Zuweisungen aus dem Morbi-RSA könne niemals Aufgabe einer Kasse sein.
Verträge sollen gekündigt werden
Die bekannt gewordenen Versorgungsstärkungsverträge sehen Vergütungspauschalen für Ärzte vor, die sich nach der Zahl der dokumentierten Diagnosen richteten. Wobei die vertraglich festgelegte Auswahl an Diagnosen natürlich relevant für die Zuweisungen an die Kasse war. Mit den nun getroffenen Beschlüssen könnten die Aufsichtsbehörden "effektiv gegen solche Vertragsschlüsse vorgehen", kündigte Plate an. Gemeinsames Ziel sei es, dass diese Verträge außerordentlich von den Kassen gekündigt werden.
Durch die neue Beschlusslage würden in Verträgen strengere Anforderungen an vertragliche Leistungen der Ärzte definiert, heißt es. Zudem würden die Aufsichten gegen Vergütungsregeln vorgehen, die sich nach der Zahl der dokumentierten Diagnosen richten, erläuterte der BVA-Präsident.
Einheitliche Aufsichtslinie
Es sei wichtig, dass die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern allein Versuchen, das ärztliche Kodierverhalten zu beeinflussen mit "einer einheitlichen und konsequenten Aufsichtslinie begegnen", so Plate. Bei den bundesunmittelbaren Kassen, für die das BVA zuständig ist, hat die Bonner Behörde nach eigenen Angaben aufgeräumt. Im Juli 2017 existierten 55 Betreuungsstrukturverträge. Von diesen seien inzwischen 50 gekündigt worden, weil das BVA sie beanstandet hat. Die übrigen Verträge, die von den Kassen angepasst wurden, sehe die Aufsicht "weiterhin kritisch", sagte BVA-Sprecher Tobias Schmidt der "Ärzte Zeitung". Mittlerweile lägen dem Amt weitere 14 Verträge zur Prüfung vor.(fst)
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