Kommentar
Handhabe gegen die Hydra
Und wieder ein neuer Versuch: Der Versuch der Aufsichtsbehörden, dem Upcoding von Diagnosen einen Riegel vorzuschieben, erinnert an die Hydra in der griechischen Mythologie: Wo ein Kopf abgeschlagen wird, wachsen zwei neue nach.
Der Chef des Bundesversicherungsamts (BVA) schäumt: Einigen Kassen fehle es weiterhin an Bewusstsein, dass sie in einem Solidarsystem operieren, erklärte Frank Plate. Die Aufsichtsbehörden der Länder und das BVA haben sich daher auf strengere Standards bei der Kontrolle von sogenannten "Versorgungsstärkungsverträgen" verständigt. Die Vergütungspauschalen für Ärzte fielen in der Vergangenheit um so üppiger aus, je mehr Diagnosen sie an die Kasse meldeten. Das BVA hat bereits rund 50 solcher Verträge stillgelegt und will weitere Kündigungen erzwingen.
Allein: Gehen die Länderaufsichten das Thema mit der gleichen Konsequenz an? Der Verdacht, dass die zuständigen Ministerien politische Milde bei der Bewertung solcher Verträge "ihrer" Kassen walten lassen, dürfte schwer auszuräumen sein. Sich auf eine einheitliche Aufsichtspraxis zu verständigen, ist richtig. Noch besser wäre eine einheitliche Aufsicht für alle Kassen. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille.
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