Baden-Württemberg
Barmer und Grüne werben für Wahlfreiheit bei Beamten
Kasse und die Regierungspartei im Südwesten halten das „Hamburger Modell“ für ein Vorbild.
Veröffentlicht:Stuttgart. Ungewöhnliche Allianz in Baden-Württemberg: Die Barmer und die Bündnisgrünen werben gemeinsam für das „Hamburger Modell“, bei dem Beamte sich zwischen GKV oder PKV entscheiden können.
Im derzeit geltenden System beteiligt sich der Staat mit bis zu 50 Prozent über die Beihilfe an den Behandlungskosten der Landesbeamten. Wer sich als Landesbeamter über die GKV versichern will, erhält diesen Zuschuss nicht. Mit wenigen Ausnahmen entscheiden sich Beamte daher für eine private Krankenversicherung.
Dieser finanzielle Anreiz dürfe nicht ausschlaggebend für die Wahl des Versicherungssystems sein, meint Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg. „Die Entscheidung muss aus der Antwort auf die Frage resultieren: Wo bekomme ich die für mich beste Versorgung, und zwar heute und im Alter“, so Plötze.
Der Landesvorsitzende der Bündnisgrünen, Oliver Hildenbrand, hält es für „nicht akzeptabel, wenn Beamte mit finanziellen Nachteilen bestraft werden, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden“. Er wertet es als ein positives Signal an die Gesellschaft, wenn Beamten erleichtert wird, „sich für das Solidarsystem der GKV zu entscheiden“.
Hamburg hat diese Wahlmöglichkeit seit August 2018 geschaffen. Seither haben sich rund 1300 Neubeamte in der Hansestadt für die GKV entschieden – ihre Krankenversicherungsbeiträge werden seitdem hälftig von der Hansestadt getragen.
Bremen, Brandenburg und Thüringen haben sich dazu entschlossen, ab Januar 2020 gleichartige Regelungen bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte einzuführen.
Im vergangenen November hatte das baden-württembergische Finanzministerium Bedenken gegen das „Hamburger Modell“ angemeldet. Ein vollständiger Ausstieg aus der Beihilfe werde „verfassungsrechtlich nicht möglich sein“, warnte damals Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Grund sei, dass es aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht zumindest in Härtefällen eine ergänzende Beihilfe geben müsse. Für ein echtes Wahlrecht für Beamte müsse das SGB V geändert werden – das geht nur durch den Bundesgesetzgeber. (fst)