Bedarfsplanung

Bayern wollen teilen

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Bayern passt die Bedarfsplanung an: Manche Bereiche sollen geteilt werden und die hausärztliche Versorgung kommt unter die Lupe.

LANDSHUT. Bei der Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie in Bayern haben sich die KV (KVB) und die Krankenkassen auf regionale Abweichungsmöglichkeiten verständigt.

Für die hausärztliche Versorgung sollen generell zu große und uneinheitlich versorgte Planungsbereiche geteilt werden, berichtete Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) bei der 3. Bayerischen Versorgungskonferenz in Landshut.

Als erster Mittelbereich in Bayern werde Haßfurt in zwei selbstständige Bereiche Haßfurt und Ebern geteilt, kündigte Huber an.

Nach Angaben der KVB weist Haßfurt in Unterfranken mit insgesamt 85.000 Einwohnern einen Versorgungsgrad bei den Hausärzten von 107,4 Prozent auf. Bei genauerer Betrachtung zeige sich jedoch, dass Haßfurt mit 57.000 Einwohnern und 30 Arztsitzen lediglich zu 91,4 Prozent versorgt ist, während der Versorgungsgrad in Ebern mit 23 Hausarztsitzen bei knapp 140 Prozent liegt.

Erst Haßfurt, jetzt Ansbach und Schweinfurt

Im ungeteilten Mittelbereich könnten demnach lediglich 1,5 Hausärzte zugelassen werden, jetzt sind es in Haßfurt dagegen 6,5 Arztsitze.

Eine Notwendigkeit zur Teilung von Mittelbereichen ergibt sich in Bayern nach Darstellung des Vorsitzenden der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, wenn der auf Bundesebene festgelegte Planungsbereich eine Ausdehnung von mehr als 30 Kilometer hat.

In solchen Fällen müsse geprüft werden, ob in Teilbereichen deutliche Unterschiede in der Versorgung bestehen.

Nach Haßfurt stehen jetzt Ansbach und Schweinfurt auf der Tagesordnung, berichtete Krombholz bei der Vertreterversammlung. Weitere Mittelbereiche mit Handlungsbedarf würden derzeit ermittelt. In allen Fällen finden dazu auch Gespräche mit Regionalplanern statt, erläuterte Krombholz. (sto)

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