Neuer Gesetzesvorschlag

Beatmungspatienten sollen besser versorgt werden

Die Bundesregierung will Missstände in der Versorgung von Beatmungspatienten beheben. Ein Gesetzentwurf sieht strengere Qualitätsauflagen vor.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Bundesregierung sieht Hinweise auf Fehlversorgung von Beatmungspatienten.

Bundesregierung sieht Hinweise auf Fehlversorgung von Beatmungspatienten.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Berlin. Beatmungspflichtige Patienten in Deutschland sollen künftig eine deutlich bessere Versorgung erfahren. Das geht aus einem Referentenentwurf der Bundesregierung für ein sogenanntes Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Darin heißt es, die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege habe stark zugenommen. Gleichzeitig gebe es Hinweise, die auf eine „Fehlversorgung“ hindeute. Das beträfe insbesondere die ambulante Versorgung. Potenziale zur Beatmungsentwöhnung würden zudem nicht ausreichend genutzt.

Problem: „Fehlanreize in der Leistungserbringung“

Unterschiede in der Vergütung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits brächten zudem „Fehlanreize in der Leistungserbringung“ mit sich. Diese führten zu hohen Kosten für die Versichertengemeinschaft und beeinträchtigten die Lebensqualität der Patienten.

Laut Experten werden in Deutschland immer mehr Patienten außerhalb des Krankenhauses beatmet. Exakte Zahlen dazu liegen nicht vor. Schätzungen gehen von einer Größenordnung von rund 15 000 invasiv und einer weit größeren Anzahl nichtinvasiv beatmeter Patienten aus. Der „Trend zur Ambulantisierung“ werde noch zunehmen, da viele Patienten wegen neuer medizinischer Möglichkeiten nicht mehr im Krankenhaus versorgt werden müssten.

Auch Pneumologen hatten zuletzt eine starke Zunahme ambulanter, invasiv beatmeter Patienten festgestellt und ein Mehr an Entwöhnungsversuchen in Kooperation mit qualifizierten Beatmungs- oder Weaningzentren gefordert. Nach neueren Erhebungen sei von einer reduzierten oder sogar schlechten Lebensqualität außerklinisch invasiv beatmeter Patienten auszugehen, so die Fachärzte.

Kosten von 20.000 Euro pro Monat

Ziele des Entwurfs

  • Bessere Versorgung künstlich beatmeter Patienten.
  • Geschäfte auf Kosten der Betroffenen unterbinden.
  • Strengere Vorgaben für die außerklinische Intensivpflege.

Die Krankenkassen veranschlagen die Kosten der sehr aufwändigen Betreuung eines Beatmungspatienten auf im Schnitt 20.000 Euro pro Monat. In der Vergangenheit waren sogenannte Beatmungs-WGs wegen mafiöser Strukturen in den Fokus der Medizinischen Dienste und in der Folge der Staatsanwaltschaften geraten. Dabei werden beatmungspflichtige Patienten in Privatwohnungen zusammengelegt und mehr schlecht als recht pflegerisch versorgt, oft lediglich von Angehörigen. Die Betreiber rechnen mit den Kassen jedoch so ab, als würden die betroffenen Menschen leitliniengerecht und professionell betreut. Der finanzielle Schaden für die Versichertengemeinschaft dürfte enorm sein.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Leistungen der außerklinischen Intensivpflege „regelhaft“ in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden. Für beide sollen strengere Qualitätsanforderungen gelten. Die Eigenanteile, die Versicherte bei Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege leisten müssen, sollen gesenkt werden. Nur „in Ausnahmefällen“ soll eine außerklinische Intensivpflege noch zu Hause „oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden“, heißt es im Entwurf. Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen zudem nur noch von Leistungserbringern erbracht werden, die besondere Anforderungen erfüllen. Dazu gehören der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit ärztlichen und weiteren nichtärztlichen Leistungserbringern sowie ein regelhaftes internes Qualitätsmanagement.

Bessere Beatmungsentwöhnung anvisiert

Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf auf eine bessere Beatmungsentwöhnung in den Kliniken ab. Auf diese Weise soll eine Überführung von Beatmungspatienten in die außerklinische Intensivpflege „ohne vorherige Ausschöpfung von Entwöhnungspotenzialen“ vermieden werden. Krankenhäuser, die sich um eine Beatmungsentwöhnung der Patienten bemühen, sollen besser vergütet werden. Kliniken, die entsprechende Schritte vernachlässigen, obwohl ein reales Entwöhnungspotenzial besteht, müssen hingegen Abschläge hinnehmen.

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, erklärte, die Vermeidung dauerhaft notwendiger Beatmung sei für die Krankenhäuser im Rahmen des medizinisch möglichen ein Selbstverständnis. „Allerdings werden von Seiten der Kostenträger und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Hürden auferlegt und Fehlanreize gesetzt, die dringend korrigiert werden müssen.“ (Mitarbeit: af)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 20.08.201915:46 Uhr

Fordern „Interessierte Kreise“ die staatliche Entmündigung von beatmungspflichtigen Patienten?


Fremdbestimmung geht vor Selbstbestimmung des Patienten* und deren Angehörigen?

Mit diesem Kredo erarbeiteten die Kassen und sogenannte Experten den „Referentenentwurf der Bundesregierung“ den die Bundesregierung einem interessierten Publikum schon mal vorab zusandte.

Mit Vermutungen und „Fake News“ fordern die sogenannten Experten und Krankenkassen, dass nicht weiter die Patienten ihren Aufenthalt und die Verortung während ihrer „Schwerstbehinderung“ bestimmen dürfen. Mit der falschen Anschuldigung, dass sich die Angehörigen bereichern und den Schwerstbehinderten* nur schlecht versorgen werden von Interessierter Seite „Fake News“ gestreut, sodass selbst BGM Spahn verunsichert ist.

Fakt ist, die künstliche Beatmung von Patienten im ambulanten Bereich hat zugenommen. Die Ursachen liegen aber eindeutig und nachweisbar im Klinischen System. Beispiel: Die Verweildauer im Akutkrankenhaus wurde rigoros gekürzt und die Reha-Phase „B“ ausgelagert in Reha-Zentren die die notwendig gewordenen Kapazitäten wegen der steigenden Anzahl an Patienten* nicht vorhalten können und das zu kurz gedachte Fallpauschalen-System hat dieses Handeln der Kliniken und Krankenkassen nur noch verschärft. Das Ergebnis ist, dass die Patienten* wegen der fehlenden Betten-Kapazität der Reha_Zentren ambulant versorgt werden müssen.

Fakt ist, diese Fehler der Systemverantwortlichen mussten bis heute die Patienten* und deren Angehörigen ausbaden.

Fakt ist, wenn der/die Schwerstbehinderte beatmungspflichtige Patient*in tatsächlich ca. 20.000 Euro kostet so muss er meistens auch noch künstlich Ernährt werden, was nochmals ca. 10.000 Euro kostet. Also alles in allem kostet die „Interessierte Seite“ ein solcher Patient ca. 50. - 70.000 Euro pro Monat. Da können schon mal Umverteilungsinteressen bei so manchem „Interessierten“ entstehen.

Fakt ist, die "Interessierte Seite" hat ein Auge auf Patienten* geworfen die einen so hohen Profit versprechen.

An dieser Stelle sei an den Beitrag von „REPORT-Mainz“ von ARD/ZDF erinnert in dem nachgewiesen worden ist wie die„Interessierte Seite“ einen lukrativen Handel mit Schwerstbehinderten beatmungspflichtigen Patienten betreibt. Soll das verbrecherische Treiben nun tatsächlich legalisiert werden?

Fakt ist: Nicht die Patienten* und ihre Angehörigen sollten entmündigt und Fremdbestimmt werden sondern die "Interessierten Kreise" in ihrem Handeln besser überwacht werden.


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