Beschluss des Bundeskabinetts
Bemessungsgrenze in der GKV steigt auf 5.175 Euro im kommenden Jahr
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Rechengrößen für die Sozialversicherungen beschlossen. Bei Gutverdienern werden in der GKV künftig bis zu 5.175 Euro pro Monat verbeitragt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Sozialabgaben steigen für Gutverdiener im kommenden Jahr erneut turnusgemäß. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, wie das Ministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Im September war bereits ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt geworden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden dadurch angehoben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern.
Lohnnebenkosten
Neue Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar auf bundeseinheitlich 5.175 Euro pro Monat. Bisher lag sie bei 4.987,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. (dpa)