Medizinstudium

Marburger Bund und Fachschaftsrat fordern schnelle Reformen des PJ in Sachsen

Der Regierung von CDU und SPD fehlen in Sachsen zehn Stimmen für eine Mehrheit. Der Fachschaftsrat der Uni Leipzig und der Marburger Bund werben deshalb bei der Opposition für Zustimmung zur Reform des Praktischen Jahres.

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Dresden/Leipzig. Der Marburger Bund Sachsen und der Fachschaftsrat Humanmedizin der Universität Leipzig fordern, dass die neue Landesregierung die Pläne für das Praktische Jahr (PJ) aus dem Koalitionsvertrag schnell verwirklicht. „Die angekündigten Reformen dürfen keine Absichtserklärungen bleiben“, sagte Lukas Röhrig vom Fachschaftsrat. Röhrig verweist darauf auf entsprechende Forderungen von SPD, Grüne und der Linkspartei von Juni. Im Koalitionsvertrag bekenne sich nun auch die CDU dazu.

Daraus zieht Röhrig den Schluss, dass die Mehrheit im Landtag die medizinische Ausbildung verbessern wolle. Denn der Minderheitsregierung von CDU und SPD, die seit Donnerstag im Amt ist, fehlen für eine Mehrheit zehn Stimmen im Landtag. Sie ist bei Abstimmungen auf die Unterstützung von Abgeordneten der Opposition angewiesen.

Einheitliche Aufwandsentschädigungen

Im Koalitionsvertrag sind eine in Sachsen einheitliche Aufwandsentschädigung während des PJ, überarbeitete Regelungen zu Krankheits- und Fehltagen sowie ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Staatsexamen enthalten. Röhrig bemängelt, dass keine verbindlichen Standards für die Lehre im PJ im Koalitionsvertrag vorgesehen seien. „Für eine hochwertige Gesundheitsversorgung in der Zukunft brauchen wir eine ausgezeichnete Ausbildung am Patientenbett. Hier bleibt viel zu tun.“

Die Entschädigungen beim PJ betrügen derzeit zwischen 200 und knapp 1.000 Euro monatlich. Viele Studierende seien finanziell auf Unterstützung durch die Familie angewiesen, ein Drittel müsse neben der Vollzeittätigkeit in der Klinik einen Nebenjob ausüben. Der Marburger Bund setze sich für eine Vergütung in Höhe von mindestens 1.500 Euro ein.

Maximal 30 Fehltage

Aktuell dürften Studierende im PJ maximal 30 Fehltage beanspruchen, unabhängig davon, ob diese durch Krankheit oder andere Gründe entstünden. Diese Regelung führe mitunter zu problematischen Situationen. „Die Gleichstellung von Krankheits- und Urlaubstagen gefährdet nicht nur die Studierenden, sondern im schlimmsten Fall auch die Patientensicherheit“, sagte Torsten Lippold, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Sachsen. Eine separate Betrachtung von Krankheits- und Fehltagen sei deshalb überfällig.

Die geplante Einführung eines Mindestabstands von vier Wochen zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Staatsexamen werde von der Fachschaft ebenfalls begrüßt. „Dieser Abstand ist notwendig, um den Studierenden eine adäquate Vorbereitung auf die letzte Prüfung ihres Studiums zu ermöglichen“, sagte Röhrig. (sve)

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