Brandenburg

Bereitschaftsdienst soll Ärzte weniger belasten

Der Bereitschaftsdienst in der KV Brandenburg soll auf neue Füße gestellt werden. Ebenso überarbeitet wird der Strukturfonds, hier soll es vor allem neue Förderbeträge für die Aus- und Weiterbildung geben.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Diensthabende Ärzte werden während des Bereitschaftsdienstes besonders durch Anrufe in Anspruch genommen, hat eine KV-Analyse gezeigt.

Diensthabende Ärzte werden während des Bereitschaftsdienstes besonders durch Anrufe in Anspruch genommen, hat eine KV-Analyse gezeigt.

© Michael Reichel / dpa

POTSDAM. Attraktivere Vergütung, mehr Kooperationen, größere Bereitschaftsdienst-Bezirke, einfachere Dienstplangestaltung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle: Das sind die Kernpunkte der Notdienst-Reform.

Mit einer neuen Struktur hofft die KV Brandenburg nicht nur, mehr Ärzte für den Dienst zu gewinnen, sondern auch dem Nachwuchs die Angst vor dem Schreckgespenst Bereitschaftsdienst zu nehmen.

Auf der Vertreterversammlung stellte KV-Vorstandsmitglied Andreas Schwark die Pläne zur Überarbeitung des Bereitschaftsdienstes vor und erntete überwiegend breite Zustimmung unter den VV-Mitgliedern.

Die KV will nun prüfen, ob Bereitschaftsdienstbezirke zusammengelegt werden können, maximal soll der Radius dann rund 20 Kilometer Luftlinie betragen. So könnten 50 Ärzte in einem Dienstbereich die Notfallversorgung übernehmen mit der Folge, dass die Dienstfrequenz sinkt.

Kooperation mit Rettungsstellen

Zudem wird überlegt, eine Fahrdienstunterstützung anzubieten, Kooperationen mit Rettungsstellen und Kliniken einzugehen und Anrufe zentral über eine Koordinierungsstelle abzuwickeln.

Eine Analyse der KV hat gezeigt, dass die diensthabenden Ärzte während des Bereitschaftsdienstes besonders durch Anrufe in Anspruch genommen. Insgesamt zählte die KV im vierten Quartal 2013 rund 14.000 Bereitschaftsdienst-Fälle, aber 36.600 Anrufe.

"Ein direktes Anrufrouting gibt es nur noch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt", sagte Schwark.

Die Attraktivität des Dienstes steigern will die KV über eine höhere Vergütung. 40 Euro pro Stunde schweben den Reformern vor, gegebenenfalls mit Zuschlägen an Wochenenden und Feiertagen. Entschieden werden muss zudem, ob eine Bereitschaftsdienstumlage von allen KV-Mitgliedern in gleicher Höhe oder gestaffelt nach Teilnahme gezahlt wird.

Verbessern will die KV auch ihren Strukturfonds. Aus zwei Fördertöpfen sollen nach bisherigen Plänen drei werden.

Neben einem Topf für Innovationen/Projekte soll es in Zukunft einen Topf für die Aus-/Weiterbildung sowie für die Förderung der Niederlassung zur Behebung von Versorgungslücken mit einem Finanzvolumen von jeweils 500.000 Euro geben.

Förderung der Weiterbildung

Mit dem Geld will die KV nicht nur die Ausbildung von Studenten, Famulanten und PJlern besonders in den KV Regiomed-Lehrpraxen unterstützen, sondern über den gesetzlichen Rahmen hinaus auch die Weiterbildung von Kinder- und Fachärzten.

In Planung ist, Kinderärzten in der Weiterbildung einen monatlichen Förderbetrag von 1750 Euro zu zahlen. Verpflichtet sich der Pädiater, anschließend in Brandenburg zu arbeiten, soll der monatliche Satz 4200 Euro betragen.

Weiterbildende Ärzte werden nur noch dann von der KV gefördert, wenn sie eine Lehrpraxis einer Medizinischen Hochschule sind, eine Weiterbildungsbefugnis haben und am KV-Mentorenprogramm teilgenommen haben. Auch für Lehrpraxen ist eine neue Förderung geplant.

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 02.04.201517:09 Uhr

Gibt es in Brandenburg für Bereitschaftsdienst eine Abgabe bei den Dienstverpflichteten?

Oder unterscheidet sich in KV-Brandenburg in dem Punkt gegenüber anderen KV-en wie z.B. Thüringen:
"§ 12 Kosten (Notfalldienstordnung Thüringen)

(1) Alle im organisierten vertragsärztlichen Notdienst anfallenden Kosten werden von allen zur Teilnahme verpflichteten und berechtigten Ärzten und Einrichtungen ihrer Zahl entsprechend anteilig getragen. Die Kostenberechnung erfolgt für die jeweiligen Notdienstbereiche. Sie werden unabhängig von der Teilnahme des einzelnen Arztes nach der Anzahl der im jeweiligen Notdienstbereich zur Teilnahme verpflichteten und berechtigten Ärzte anteilig berechnet und von diesen im Umlageverfahren durch die KVT erhoben. Sie werden mit dem vertragsärztlichen Honoraranspruch gegenüber der KVT verrechnet. Sie sind gegenüber den zur Kostentragung verpflichteten Ärzten auf den Auszügen aus dem Honorarkonto nachzuweisen bzw. darzustellen."
Brandenburg spricht von "Bereitschaftsdienst", meint aber damit genau das, was in anderen KV-en unter "Notfalldienstordnung" geregelt ist.

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