Ärztetag

Berufsordnung an vier Stellen geändert

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben an vier Stellen die (Muster-)Berufsordnung geändert.

So müssen Ärzte künftig Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die Dokumentation ihrer Behandlung gewähren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem "erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte des Arztes oder Dritter entgegenstehen", heißt es nun im Paragraf 10 Absatz 2. Diese Änderung hat sich aus dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 ergeben.

Außerdem wurde die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft geändert. Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.

Dicht dran am Deutschen Ärztetag

Die "Ärzte Zeitung" ist für Sie beim 118. Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai direkt "am Ball" - live und auch in Farbe:

Videos von allen wichtigen Events

Twitter live vom Geschehen über #daet15 oder www.twitter.com/aerztezeitung.

Unsere aktuellen Berichte im Überblick: www.aerztezeitung.de/aerztetag15

Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft darf jedoch nicht auf Zuweisung von Patienten ausgerichtet sein. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergische Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen.

Außerdem wird die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. (bee)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bewertungsausschuss

Portopauschale klettert auf 96 Cent

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 15.05.201508:05 Uhr

Das mit dem Zuweisungsverbot hab ich noch nicht so ganz verstanden.

Muss nun der Gynäkologe den Blinddarm operieren?

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Blick in den Deutschen Bundestag

© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Entbudgetierung ante portas

Gesundheitsausschuss billigt abgespecktes Versorgungsgesetz der Ex-Ampel

Das Logo der Weltgesundheitsorganisation ist am Hauptsitz der WHO in Genf zu sehen.

© Anja Niedringhaus/AP/dpa

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Wer zahlt den Preis? Die globalen Folgen des WHO-Austritts der USA