Ethikrat

Beschneidung soll erlaubt sein - unter Vorbehalt

Nach einer kontroversen Debatte hat sich der Nationale Ethikrat doch auf eine Kompromisslinie geeinigt: Religiöse Beschneidungen von Jungen sollen in Deutschland erlaubt sein - aber nur unter gewissen Bedingungen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Eine fachgerechte Durchführung der religiösen Beschneidungen von Jungen müsse gewährleistet sein, betont der Nationale Ethikrat.

Eine fachgerechte Durchführung der religiösen Beschneidungen von Jungen müsse gewährleistet sein, betont der Nationale Ethikrat.

© Mohamed Messara / epa / dpa

BERLIN. Die Beschneidung eines Neugeborenen ist Körperverletzung. Mit diesem Urteil vom 7. Mai dieses Jahres hat das Landgericht Köln eine hitzige und emotionale Debatte angestoßen. Nicht weniger kontrovers als die gesellschaftliche Diskussion verlief am Donnerstag die Debatte im Ethikrat.

Im Großen und Ganzen waren sich die Wissenschaftler über die Anforderungen an ein Gesetz zur Beschneidung einig. Ein explizites Verbot der Beschneidung lehnten sie ab.

Mehrere Ratsmitglieder verwiesen darauf, dass die gesundheitlichen Risiken höchstwahrscheinlich steigen, wenn der Eingriff in die Illegalität oder ins Ausland verdrängt wird. "Nichts darf dazu führen, dass die Risiken sich noch erhöhen", so der ehemalige Ratsvorsitzende Professor Eckhard Nagel.

Aufklärung und Einwilligung der Eltern, fachgerechte Durchführung und Schmerzbekämpfung – unter diesen vier Bedingungen will der Ethikrat religiöse Beschneidungen erlauben. Trotz dieser pragmatischen Einigung blieben grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten bestehen.

Wichtiger Ritus mit essenzieller Bedeutung

Die Debatte im Ethikrat spiegelte die gesamte Breite des gesellschaftlichen Meinungsspektrums. Der jüdische Mediziner Professor Leo Latasch wies auf die essenzielle Bedeutung der Beschneidung im Judentum hin.

Professor Ilhan Ilkilic schilderte, wie wichtig der Ritus für die Religionsausübung der Muslime in Deutschland sei.

Kontroverse Meinungen auch unter den Juristen

Auch juristisch herrscht Meinungsvielfalt. Vor allem der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Professor Reinhard Merkel vertrat eine Auffassung, die der Meinung vieler anderer Ratsmitglieder entgegenzustehen scheint. "Die frühkindliche Knabenbeschneidung ist rechtswidrig", sagte Merkel.

Das Kölner Urteil sei vor dem Hintergrund geltenden Rechts folgerichtig. Merkel argumentiert vor allem mit dem Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt. Das stehe dem Recht auf freie Religionsausübung entgegen.

Der Verfassungsrechtler Professor Wolfgang Höfling vertrat dagegen die Auffassung: "Die Zirkumzision ist vom elterlichen Erziehungsrecht gedeckt." Er äußerte Unverständnis darüber, dass das Landgericht Köln keine Revision zugelassen hat.

Ärzte vermissen evidenzbasierte Daten

Die Medizin bietet ebenfalls ein buntes Spektrum von Meinungen über die Beschneidung und ihre Folgen. "Die Einen reden von schweren Traumata, die Anderen von schweren Nebenwirkungen, die Dritten von medizinischen Vorteilen und Public-Health-Empfehlungen", so der Sozialethiker und Theologe Professor Peter Dabrock. Es sei misslich, dass alle vorgelegten Daten von Interessen geleitet seien.

Latasch verwies unter anderem auf die Vorteile einer Beschneidung für die Infektionsprävention, die auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erwähnt. Dagegen warnte der Jurist Merkel unter Bezug auf eine US-Studie über Todesfälle im Zusammenhang mit Beschneidungen davor, die Folgen des Eingriffs zu unterschätzen.

Die Vorsitzende des Ethikrates, die Ärztin Professor Christiane Woopen plädierte dafür, dass der Ethikrat jetzt Rahmenanforderungen für weitere Forschungen entwickelt. "Eine solche Datenlage würden wir in anderen Bereichen nie akzeptieren", sagte sie am Rande der Sitzung in Berlin zur "Ärzte Zeitung".

Es gebe Hinweise darauf, dass schwere Folgen eintreten könnten, aber bei den bisherigen Studien sei überhaupt nichts über die Umstände der Beschneidungen bekannt, auch nicht, wer sie vorgenommen hat, so Woopen. Ihre Forderung wurde von weiteren Medizinern im Nationalen Ethikrat ausdrücklich unterstützt.

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Klarstellung der rechtlichen Bewertung der Beschneidung mit einem Entschließungsantrag vom Juni schon für den Herbst gefordert. Das Justizministerium teilte bereits am 22. August mit, dass es mit Hochdruck daran arbeite.

Latasch zeigte sich optimistisch. "Ich denke, hier wird ein Entwurf auf den Tisch kommen, der für alle akzeptabel ist", sagte Latasch bei der öffentlichen Debatte des Ethikrates.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 05.10.201215:25 Uhr

An Frau Blumberger


Verehrte Frau Blumberger,

Ihren Beitrag schätze ich hoch ein.
Ich komme erst jetzt dazu, ihn zu lesen. Es geht darin um zwei Dinge. Zum einen um das, was man Körperveletzung nennt, zum andern um die Frage der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft.

Das Vorhandensein, und nicht die Abwesenheit der Vorhaut gilt sowohl bei Juden wie auch bei Moslems als Makel. Es ist eher das Gefühl der körperlichen Versehrtheit damit verbunden, nicht beschnitten zu sein als umgekehrt. Deswegen gibt es ja die Möglichkeit, dies später als in der ersten Lebenswoche nachzuholen. Aber es ist dann nicht mehr religiös-feierlich, sondern doch deutlich medizinischer.

Ich habe dieses Empfinden des Makels und der Nichtzugehörigkeit z.B. ganz banal unter der Dusche von Sportvereinen mit gemsichten Religionsgruppen erlebt. Jungen und Männer sind nun einmal so, daß sie ihre primären Geschlechtsorgane gern und intensiv miteinander vergleichen. Man sollte den Begriff der Körperverletzung deswegen bitte auch unter dem Aspekt der Verletzung durch Unterlassung betrachten - ganz gemäß der WHO-Definition von der Gesundheit, die ja auch die Abwesenheit seelischer und sozialer Schäden mit einbezieht.

Die Christen haben es da mit ihrer nicht sichtbaren Taufe zumindest in Schwimmbädern, Saunen und öffentlichen Duschen einfacher - jedenfall solange sie nicht als Einzelpersonen zusammen mit nur Juden oder nur Moslems duschen. Allerdings habe ich schon etliche Male von gläubigen Christenmännern gehört, es habe dieses Beschnittensein als auch äußerlich sichtbares Zeichen durchaus etwas besonderes.

Die Frage des Austritts aus der Religionsgemeinschaft hängt dagegen viel weniger an der Frage, ob jetzt die Vorhaut fehlt. Man kann als Mann diese Vorhaut nicht nur entbehren, es ist aus mancherlei Hinsicht sogar kein Fehler, wenn sie nicht mehr da ist.

Bei den Juden ist ein Brechen des Bundes mit Gott übrigens garnicht möglich, genauso wie bei den Christen jeder der getauft ist getauft bleibt und ein "Enttaufen" unmöglich ist. Juden können deswegen die Religionsgemeinschaft aufkündigen, werden sich aber auch außerhalb derer nicht als Nicht-Juden verstehen, allenfalls als Atheisten.

Und auch hierfür, im Streit mit seinem Gott, läßt das Judentum Raum.
So haben sich viele Juden nach der Shoa von Gott abgewandt, weil Er sein Volk nicht beschützt hat und damit vertragsbrüchig wurde.

So viel ich weiß ist es bei einigen den Moslems so, zumindest bei einigen Glaubensrichtungen, daß man ebenfalls nicht austreten kann oder vielmehr sogar nicht austreten darf. Ich glaube, bei einigen Glaubensgemneinschaften gilt das Konvertieren sogar als Sünde. In diesen Gemeinschaften wird das Fehlen der Vorhaut deshalb vielleicht sogar als Schutz vor Fragen oder Verfolgung gelten können.

Die Sv´cahttenseiten einer religionsgemeinschaft merkt man dann besonders hart, wenn man sich von ighr abwendet.

In jedem Fall ist es auch bei den Personen, die sich vom Islam oder von Gott (nicht vom Judentum, denn mit dem besteht kein Vertrag) lösen kein wirkliches Problem, ohne Vorhaut zu leben, denn zumindest die hygienischen und gesundheitlichen Vorteile sind religionsneutral.

Lassen Sie mich abschließen mit der Frage der gestörten Masturbation, die Sie aufgeworfen haben. Glauben Sie mir, es ist nicht notwendig, daß man ohne Vorhaut eines Öls bedarf, um sich zu befriedigen. Ich habe keine vollständige Vorhaut und kann mir auch nicht vorstellen, wie es wäre mit. Aber mit demnächst 60 Lebensjahren kann ich Ihnen mitteilen, ohne das Thema weiter auswalzen zu wollen, ich habe sie bei keiner Sexualpraxis je vermisst. Ich habe sie nicht beim Pinkeln vermisst und auch nicht, um als Mann mich vollständig zu fühlen. Meinen Eltern bin ich für die Beschneidung dankbar.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal



Dr. Thomas Georg Schätzler 26.08.201223:27 Uhr

Briefe an den Deutschen Ethikrat

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um rituelle Beschneidungen habe ich an den Deutschen Ethikrat zwei Schreiben gerichtet. Es gibt auffallende Berührungsängste, Tabus und Vermeidung von Kontroversen gegenüber der im Judentum seit 4.000 Jahren tradierten rituellen Zirkumzision bei gerade mal acht Tage alten männlichen Säuglingen. Eine religiös begründete Praktik, der sich Islamgläubige deutlich später, eher als männlichem Initiationsritus stellen müssen.

1. Brief vom 28.7.2012 im Wortlaut:
Sehr verehrte Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Professor Christiane Woopen, sehr geehrter Dr. Vetter, sehr verehrte Frau Florian,
gestatten Sie mir, dass ich mich auf diesem Weg vorstelle: Mein Name ist Dr. med. Thomas Georg Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin. Als Hausarzt in der Dortmunder Innenstadt seit 1992 niedergelassen und seit 1975 im Ruhrgebiet ärztlich tätig, stamme ich aus Berlin-Tempelhof (geb. 2.2.1950).
Unabhängig von der Initiative des Düsseldorfer Universitäts-Prof. Dr. med. Matthias Franz, vgl.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html
habe ich mich in Kommentaren der ‚Ärzte Zeitung‘, ‚Deutsches Ärzteblatt‘, ‚SpringerMedizin.online‘ und beim offenen Portal im Gesundheitswesen ‚DocCheckBlog‘ mit den Hintergründen der ethischen und rechtlichen Problematik ritueller Beschneidungen in Deutschland beschäftigt. Insbesondere eine irregeleitete ‚Richterschelte‘ gegenüber der Entscheidung des Kölner Landgericht und die damit verbundene Missachtung der verfassungsrechtlichen Unabhängigkeit der Judikative haben mich zu verschiedenen Kommentaren auch in meinem eigenen Blog bei ‚SpringerMedizin.de‘ veranlasst.
Ich wende mich an Sie, weil ich aus persönlichen Gründen nicht an Ihrer „Öffentlichen Sitzung des Ethikrates zum Thema Beschneidung im August“ am 23.8.2012 teilnehmen kann, wie Sie gestern per Pressemitteilung bekannt gaben.
Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn Sie meine in der Anlage beigefügte „Kurzfassung“ zur Kenntnis nehmen und ggf. bei den Impulsvorträgen mit bedenken würden. Ich versichere Ihnen, dass ich lediglich Mitglied beim Hausärzteverband, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bin und keiner Interessengruppe und/oder Partei angehöre. Den Aufruf von Prof. Franz habe ich allerdings aus persönlicher Überzeugung unterzeichnet.
Zum Schluss möchte ich Ihnen einen guten Verlauf Ihrer öffentlichen Sitzung am 23.8.2012 wünschen, mit Nachdenkens werten Anregungen, sachlichen Diskussionen und konstruktiven Konfrontationen bei diesem emotional hochbrisanten Themenkomplex.
Mit freundlichen Grüßen

2. Brief vom 22.8.2012 im Wortlaut:
Sehr verehrte Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Professor Christiane Woopen, sehr geehrter Herr Dr. Vetter, sehr verehrte Frau Florian,
heute wende mich erneut an Sie, da ich urlaubsbedingt nicht an Ihrer öffentlichen Sitzung zum Thema Beschneidung am morgigen 23.8.2012 teilnehmen kann.
Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn Sie meinen in der Anlage beigefügten Kommentar zu den Darstellungen des israelischen Oberrabbiners Yona Metzger in Berlin - das Deutsche Ärzteblatt berichtete - zur Kenntnis nehmen und ggf. bei den Impulsvorträgen mit berücksichtigen könnten. Ich bin lediglich Mitglied im Deutschen Hausärzteverband, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und gehöre keiner Interessengruppe und/oder politischen Partei an.
Abschließend möchte ich Ihnen einen sachlich-kommunikativen Verlauf Ihrer Sitzung bei diesem hochbrisanten, in jüngster Zeit emotional aufgeheizten medizinisch-ethisch-juristischen Themenkomplex wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Thomas G. Schätzler
FA für Allgemeinmedizin – Hausarzt
Kleppingstr. 24
44135 Dortmund - Anlage
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51347/Oberrabbiner-schlaegt-medizinische-Grundausbildu

Dr. Karlheinz Bayer 24.08.201208:23 Uhr

bitte mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Bilder!


Es geht hier um ein vielschichtiges und kontrovers diskutiertes Thema, deswegen bitte ich die Ärztezeitung nachdrücklich um eine weniger BILD-mäßige Auswahl der Photos.
Ich könnte Ihnen auch Photos von schreienden Kindern bei der Taufe liefern, und ich habe Beschneidungen erlebt, die schmerzfrei, würdig und feierlich waren.
Dieses Photo trifft das Niveau der Ärztezeitung nicht.

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

Uwe Schneider 24.08.201200:00 Uhr

Vorsicht, wenn Verfassungsrechtler sich zum Strafrecht äußern

Professor Höfling äußerte Unverständnis darüber, dass das Landgericht Köln keine Revision zugelassen hat. Da muss ich doch Unverständnis über Prof. Höfling äußern. Ein Landgericht kann im Strafrecht nicht die Revison gegen seine eingenen Urteile zulassen, was aber überhaupt nicht erforderlich ist. Jede "Partei" kann Revision einlegen. Der angeklagte Arzt wurde aber nicht verurteilt, sondern freigesprochen, da er zwar rechtswidrig, aber ohne Schuld gehandelt hat, weil er einem Verbotsirrtum unterlegen ist (eine Argumentation auf die man sich nach Veröffentlichung des Urteils allerdings nicht mehr stützen kann). Aufgrund des Freispruchs hatte der Arzt kein Interesse an einer Revision. Gleiches galt für die Staatsanwaltschaft, welche die Beschneidung hier ja - in der Sache (aus ihrer Sicht) erfolgreich - verfolgt hat; mit dem Freispruch aufgrund Verbotsirrtums konnte sie leben, zumal der BGH wahrscheinlich am Freispruch nichts geändert, wenn auch evtl. - nicht sicher - schon die Rechtswidrigkeit verneint hätte. Es mag misslich sein, wenn ein "einfaches" Landgericht solch gewichtige Präjudizien setzen kann, ohne dass höhere Rechtsprechungsinstanzen dies überprüfen können. Nach geltendem Recht war das aber eben so.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025