Organspende-Bereitschaft online dokumentieren

Bislang knapp 150.000 Einträge in Register zu Organspenden

Organspenden sind dringend nötig, um Menschen in Not helfen zu können. Ein Online-Portal macht es inzwischen leichter machen, seinen Willen zu bekunden.

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Ein neues Online-Register steht seit März für Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organspendebereitschaft zur Verfügung.

Ein neues Online-Register steht seit März für Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organspendebereitschaft zur Verfügung.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Fünf Monate nach der Einrichtung des zentralen Online-Registers zu Organspenden haben sich dort nahezu 150.000 Menschen eingetragen. Das Bundesgesundheitsministerium sprach von 147.822 Erklärungen bis zum 21. August, wie die „Rheinische Post“ berichtete. Das Register ist seit dem 18. März geöffnet, nach einem Monat gab es knapp 98.000 Eintragungen, seitdem sind also etwa 50.000 hinzugekommen.

Im Portal www.organspende-register.de können Nutzer ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit sind oder nicht. Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden.

Nur ein kleiner Anteil will keine Organe spenden

Eine Ministeriumssprecherin sagte der Zeitung, die meisten Nutzer hätten sich offen für eine Organspende gezeigt, lediglich in 5,6 Prozent der Fälle sei ein Widerspruch erklärt worden. Es handele sich um die erste Phase des Registerbetriebs der Plattform. In einem nächsten Schritt soll der Zugang zur Plattform auch über die digitale Identität (GesundheitsID) bei den Krankenkassen möglich sein, sagte die Sprecherin.

Das Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das die Dokumentation einer Spendenbereitschaft erleichtern soll. Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden.

Der Bundesrat hatte kürzlich im Bundestag einen Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Damit soll jeder als Organspender gelten, so sie oder er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Bundesregierung: Noch keine Trendwende erkennbar

In einer Stellungnahme zu dem Entwurf betont die Bundesregierung, dass in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche strukturelle Maßnahmen im Transplantationsgesetz verankert worden seien, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Dazu zähle auch das Register.

Zugleich gesteht die Regierung ein, dass eine Trendwende bei den Organspendezahlen bislang nicht eingetreten sei. Daher seien Initiativen und Debatten zu begrüßen, mit denen die Situation von Menschen verbessert werden könne, die auf ein Spenderorgan warteten. Hierfür den richtigen Weg zu finden, sei aber eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Bundestags. (dpa/hom)

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