Hausarztverträge
Brandenburg nimmt BVA-Hürde
Hausarztverträge müssen nicht vom Start an Zusatzhonorare kompensieren. Im Fall Brandenburg hat das Bundesversicherungsamt nach mehr als zwei Jahren eingelenkt.
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Marsch frei für den Hausarztvertrag in Brandenburg zwischen Hausärzteverband und vdek. Das Bundesversicherungsamt hat keine Einwände mehr.
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BERLIN/POTSDAM. In Brandenburg kann ab April ein Hausarztvertrag starten, der bereits vor rund drei Jahren geschlossen wurde.
Das Bundesversicherungsamt hat den zweiten Beschluss des Schiedsamtes gebilligt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung des ungewöhnlichen Vertrages.
Der Vertrag zwischen dem Hausärzteverband Berlin-Brandenburg und dem Ersatzkassenverband vdek kam im Dezember 2010 per Schiedsspruch zustande. Er bezieht die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) ein.
Add-on-Bezahlung statt Pauschalen
Als Honorar sind keine Pauschalen vorgesehen, für die das KV-Honorar bereinigt werden müsste, sondern eine Add-on-Bezahlung. Das war einer der Gründe, warum der Vertrag im ersten Anlauf gescheitert ist.
Bei Vertragsabschluss galt bereits die gesetzliche Vorschrift, dass Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen nicht gefährden dürfen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) vertrat zunächst die Auffassung, das sei bei dem Add-on-Vertrag nicht gewährleistet. Daraufhin hat es im März 2011 den Vertrag beanstandet.
Hausärzteverband zufrieden
Nun ist der Vertrag durch ein erneutes Schiedsverfahren an die Forderungen des BVA angepasst worden. Mit dem Ergebnis zeigt sich der Hausärzteverband Berlin-Brandenburg hoch zufrieden.
"Die Schiedsentscheidung des Herrn Nees räumt eine häufig genutzte Blockade der Hausarztverträge beiseite, indem sie den Verträgen Zeit gibt, ihre Einsparwirkungen zu entfalten", so Verbandschef Dr. Wolfgang Kreischer.
Einspareffekte aus der hausarztzentrierten Versorgung würden oft erst nach mehreren Quartalen entstehen.
Die Forderung nach einer sofortigen Kompensation der Mehraufwendungen hätte nach Kreischers Auffassung Hausarztverträge generell unmöglich gemacht.
Gesetzliche Vorgaben erfüllt
Die Schiedsentscheidung räume daher nicht nur ein Hindernis für den Brandenburger Vertrag beiseite. Kreischer wertet sie auch als Klarstellung, dass reine Selektivverträge für Hausärzte ihre Wirkungen nicht bereits im ersten Quartal entfalten müssten.
Das Bundesversicherungsamt hat diesen erneuten Schiedsspruch nun nicht beanstandet. Die Schiedsperson habe die notwendige Vertragsanpassung mit einer Änderungsvereinbarung im Februar 2013 festgesetzt, teilte das BVA der "Ärzte Zeitung" mit.
Der Vertrag genüge nun den gesetzlichen Vorgaben.