Pflegeversicherung
Brandenburg will Pflegekassen auf breitere Beitragsbasis stellen
Die steigenden Kosten für die Pflege dürfen nicht auf Angehörige abgewälzt werden, fordert die Landesregierung. Ein bloßer Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung reicht Brandenburg nicht.
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Kostensteigerungen in der Pflege gehen derzeit zulasten der Angehörigen und Pflegebedürftigen.
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POTSDAM. Die Pflegeversicherung muss eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung werden. Das fordert Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke).
Anlässlich des aktuellen Bundesratsantrags der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Bremen, der in eine ähnliche Richtung zielt, hat die Brandenburger Landespolitikerin ihre Forderung erneuert.
Ein entsprechender Bundesratsantrag aus Brandenburg und Thüringen wurde bereits im Sommer 2018 den Ausschüssen des Bundesrats zugewiesen. Seitdem sei wertvolle Zeit zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verstrichen, kritisierte Karawanskij.
Pflege müsse für alle Betroffenen bezahlbar bleiben, fordert die Brandenburger Ministerin. „Es kann nicht sein, dass angemessene Löhne in der Altenpflege und damit einhergehende Kostensteigerungen allein durch Pflegebedürftige, deren Angehörige und die Sozialhilfeträger zu schultern sind, wie dies momentan der Fall ist“.
In der Folge müsse zunehmend Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, was viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, zu Recht als ungerecht empfinden würden.
Langfristig Eigenanteil reduzieren
Als Sofortmaßnahme zur Entlastung von Betroffenen sieht der Bundesratsantrag aus Brandenburg und Thüringen vor, dass die Zuschüsse aus der Pflegeversicherung kurzfristig angepasst und dynamisiert werden. Generell soll der Eigenanteil für die Pflege bezifferbar und planbar werden.
„Dabei wollen wir perspektivisch eine vollständige Reduzierung des Eigenanteils im Sinne einer Pflegevollversicherung“, heißt es aus Brandenburg.
Das Land fordert außerdem, dass die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung verbreitert werden muss. Hamburg und die anderen drei Länder wollen dazu Steuermittel heranziehen.
Das lehnen Brandenburg und Thüringen nicht ab. Sie zielen aber darauf, dass alle Einkommensarten, auch aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermögen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden.
Jeder 20. ist pflegebedürftig
In Brandenburg sind derzeit nach Angaben des Gesundheitsministeriums mehr als 132.000 Menschen pflegebedürftig. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 5,3 Prozent. 2040 werden es fast 174.000 sein.
Die steigenden Kosten für Pflegeleistungen beschäftigen auch den Brandenburger Landtag. „Die Kosten in der stationären Pflege sind zuletzt nach den Lohnanpassungen der Fachkräfte deutlich zulasten der Pflegebedürftigen und deren Familien angestiegen“, kritisierte kürzlich die CDU-Landtagsabgeordnete Roswitha Schier in einer schriftlichen Anfrage.
Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf Angaben des Ersatzkassenverbands vdek. Demnach lag am 1. Januar 2019 die durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegeheimbewohners in Brandenburg mit 1486 Euro pro Monat deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 1830 Euro monatlich. „Es ist mit weiter steigenden Beträgen bei den pflegebedingten Kosten zu rechnen“, so Karawanskij in ihrer Antwort.
Die Zahl der Pflegeheimbewohner, die Hilfen zur Pflege in Anspruch nahmen, ist den Angaben zufolge jedoch von 6786 im Jahr 2013 auf 6365 im Jahr 2017 gesunken. Das führt das Landesgesundheitsministerium unter anderem auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zurück.