Novelle vor Einbringung in den Landtag
Brandenburg will Rettungsdienstgesetz für Telenotärzte ändern
Brandenburg will Telenotärzte flächendeckend an den Start bringen und dazu einheitliche Standards festschreiben. Multiprofessionalität sei der Schlüssel für eine bessere Versorgung.
Veröffentlicht:Potsdam. In Brandenburg sollen künftig verstärkt Telenotärzte eingesetzt werden. Dazu soll in der kommenden Woche eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes des Landes in den Landtag eingebracht werden.
„Mit dem Gesetz sind wir, neben Bayern, im Gesundheitswesen Brandenburgs an der Spitze dieser Bewegung“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, der Cottbuser Orthopäde Professor Michael Schierack, am Freitag in Potsdam. „Andere Länder haben nur Insellösungen, während wir es erstmals flächendeckend einführen und damit einheitliche Standards und Kriterien im gesamten Land Brandenburg schaffen.“
„Assistenzberufe werden enorm aufgewertet“
Beim Telenotarztsystem verbinden sich Notfallsanitäter, die vor Ort einen Notfall behandeln, per Telefon und Video mit einem Notfallarzt in einer Leitstelle. Dabei kommt spezielle Software zum Einsatz, die Daten wie Vitalwerte des Patienten in Echtzeit an die Experten übertragen. Die Sanitäter vor Ort werden dann von dem zugeschalteten Mediziner bei der Diagnostik und Therapie des Patienten unterstützt.
„Damit erreichen wir eine Verbesserung des Angebots in der Notfallversorgung, denn gerade im ländlichen Raum ist Multiprofessionalität der Schlüssel“, sagte Schierack. „Neben der Beratung und Weisung eröffnet sich auch die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Telenotärzten in anderen Leitstellen. Und nicht zu vergessen: Die Assistenzberufe, hier der Beruf des Notfallsanitäters, werden durch die telemedizinische Zusammenarbeit enorm aufgewertet.“ (lass)