Hintergrund

BtM-Retax: Öffentlicher Streit bringt BKKen zum Einlenken

Die Retaxierung von BtM-Rezepten durch Krankenkassen löste im September 2011 Verärgerung bei Apothekern aus. Drei BKKen hatten BtM-Rezepte beanstandet, die nachlässig ausgefüllt worden waren. Der BKK Landesverband Nordwest zieht nun die Notbremse.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Jedes Häckchen ist wichtig: BtM-Repzepte müssen exakt ausgefüllt werden.

Jedes Häckchen ist wichtig: BtM-Repzepte müssen exakt ausgefüllt werden.

© Klaus Rose

Der Begriff Retaxierung musste bis vor Kurzem keinen Patienten interessieren. Seit Apothekerverbände in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Alarm schlugen, weil manche Apotheken verordnete Medikamente wegen Fehlern auf (BtM-) Rezepten nicht bezahlt bekamen, ist aber nicht nur die Fachwelt aufgeschreckt.

Jetzt könnte der Begriff vielleicht wieder aus den Köpfen verschwinden: Die Betriebskrankenkassen gehen auf die Apotheker zu und bieten eine Aussetzung der Prüfungen an.

Als kleinliche Bürokraten hingestellt

Eine entsprechende "Gemeinsame Erklärung", die am heutigen Freitag vom BKK-Landesverband Nordwest und den in die Schlagzeilen geratenen drei Einzelkassen unterzeichnet werden soll, liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Damit ziehen der BKK-Landesverband Nordwest und die drei dazugehörigen BKKen die Konsequenz aus einem öffentlich ausgetragenen Streit, bei dem die drei Kassen zwar rechtlich korrekt gehandelt haben, durch gezielte Publikation von Einzelfällen aber als kleinliche Bürokraten dargestellt wurden.

Um zu verhindern, dass die Politik den Kassen wegen dieser Vorfälle das gesamte Prüfgeschäft erschwert, zieht man nun die Reißleine.

Drei BKKen beauftragten Protaxplus

Zur Vorgeschichte: Bei der Prüfung, ob bei der Abgabe von Betäubungsmitteln alles korrekt läuft, sind Krankenkassen bislang uneinheitlich vorgegangen. Die drei Betriebskrankenkassen - BKK vor Ort, Novitas und Hoesch - haben dazu die Dienstleistungsgesellschaft Protaxplus beauftragt.

Die Protaxplus hat mit dem früheren Geschäftsführer eines Landesapothekerverbands einen langjährigen Kenner der Branche verpflichtet, mit dessen Know-how erstmals systematisch geprüft wurde. Ergebnis war, dass in vielen Fällen Verstöße entdeckt wurden und die drei Kassen die Bezahlung der formal nicht korrekt abgegebenen Mittel verweigerten.

Apotheker geben an die Öffentlichkeit

Die Apotheken schlugen daraufhin Alarm. In Westfalen-Lippe gab es eine Information des Apothekerverbands, die dessen Mitglieder Versicherten der drei BKKen aushändigen konnten.

Darin hieß es unter anderem: "Im Übrigen werden wir Sie aber bitten müssen, mit Ihrem Rezept auch bei kleinsten Ungenauigkeiten noch einmal zum Arzt zu gehen und diese korrigieren zu lassen, weil Ihre Krankenkasse das so verlangt."

Dr. Dirk Janssen vom BKK Landesverband Nordwest stellt hierzu im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" klar: "Das verlangt die Kasse nicht. Der Apotheker muss diese Ungenauigkeit selbst klären und kann sie nicht auf den Versicherten abwälzen."

In Baden-Württemberg informierte der Apothekerverband die Presse, weil es eine Retaxation nach Formfehlern bei der Abgabe eines teuren Krebsmittels gegeben hatte. "Die Beanstandung wurde zurückgezogen, der Betrag war nie in Abzug gebracht, der Apotheker zu keinem Zeitpunkt finanziell belastet worden", sagte Janssen hierzu.

Zugleich präsentierte er ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes, das die Rechtmäßigkeit der Retaxationen belegt.

Fast nur NRW betroffen

Statistiken des BKK Landesverbandes zeigen, dass es keineswegs vorwiegend die von den Apothekern als reine Formfehler verharmlosten Mängel waren, die zur Retaxierung geführt haben.

Mehr als die Hälfte der Retaxierungen wurden laut BKK-Landesverband vorgenommen, weil die Gebrauchsanweisung nicht richtig ausgefüllt war - die Patienten waren schriftlich also nicht richtig darüber informiert, wie oft und in welcher Dosierung sie das Mittel einzunehmen haben.

In weiteren dreißig Prozent der Retaxierungen haben die Prüfer festgestellt, dass Änderungen der Verschreibung vom Arzt nicht gegengezeichnet wurden. "Das sind gerade bei Betäubungsmitteln alles andere als harmlose Formfehler", sagt Janssen.

Die Statistiken zeigen auch, dass die Retaxierungen außerhalb Nordrhein-Westfalens, wo es über 18.000 Mal dazu kam, kaum eine Rolle spielten. Doch die Vorwürfe wurden zum bundesweiten Aufreger, der einen weitreichenden politischen Flurschaden nach sich ziehen könnte. Das wollen die Betriebskrankenkassen mit ihrer Initiative nun verhindern.

Keine Retaxierung wegen Formfehler

Die vom Verband erarbeitete "Gemeinsame Erklärung" sieht vor, dass künftig nur noch bei "schweren Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung retaxiert wird, insbesondere soll hier der Patientenschutz berücksichtigt werden".

Auf Retaxierungen wegen rein formaler Verstöße wollen die Betriebskrankenkassen verzichten. Für die laufenden Prüfungen (Abrechnungsmonate April bis September 2011) sollen die Beanstandungen zunächst nicht verrechnet werden.

Für den Abrechnungszeitraum Oktober 2011 bis März 2012 sollen die Prüfungen ausgesetzt werden. Damit soll den Apothekern die Möglichkeit gegeben werden, organisatorische Abläufe zur Vermeidung künftiger Retaxierungen anzupassen.

Im Gegenzug erwarten die Kassen von den Apothekern, dass der Konflikt nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird und sie "inhaltlich unzulässige Patienteninformationen unterlassen".

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Kommentare
Dr. Detlef Weidemann 17.02.201210:27 Uhr

Kleinlich, peinlich, falsch und schädlich

Dieser Artikel ist leider oberflächlich recherchiert oder kommt fast direkt aus der BKK-PR-Abteilung. Zu den Fakten:
Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern viele tausend Patientenversorgungen. Die sog. Verstöße waren folgende: der Arzt hatte die Telephonnummer seiner Praxis handschriftlich nachgetragen, weil sie nicht im Praxisstempel steht, aber diesen Nachtrag (der Tel.-Nr.!)nicht noch einmal persönlich abgezeichnet. Oder die Gebrauchsanweisung lautete: "laut ärztlicher Anweisung" oder "gem. Plan", statt "gem. schriftlicher Anweisung". Welcher Kollege meint ernsthaft, mit den ersten beiden Formulierungen sei die BTM-Sicherheit beim Patienten nicht genauso gewährleistet wie mit der dritten? Oder: bei einer Verordnung von Opiaten in Tablettenform steht dahinter als Gebrauchsanweisung 3xtgl.1. Was ist falsch? Die BKK verweigerte die Bezahlung, weil es heißen musste 3xtgl. 1 Tbl. usw. Dies sind die Dinge, die der Kassenfunktionär als Fehler bei der Gebrauchsanweisung oder als Änderungen der Verschreibung (Tel.-Nr.!) bezeichnet und die über 80% der sog. Mängel ausmachen.
Insofern kann auch die Ankündigung, dass man den Apothekern Zeit geben will, "organisatorische Abläufe zur Vermeidung künftiger Retaxierungen anzupassen" nicht wirklich glücklich machen, wenn es bei dieser Linie bleibt.
Haben wir in der Versorgung unserer schwerkranken Patienten nichts Besseres zu tun, als BTM-Rezepte wegen dieser Kassen-Politik zwischen Apotheke und Arztpraxis hin und her zu schicken?
Vielleicht dies: seit wenigen Tagen gibt es eine Internet-Petition auf der Homepage des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=21866)
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