Aufforderung an die Bundesregierung
Bundesrat fordert: Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten
Die Länderkammer ruft die Bundesregierung auf, den Umgang mit Distickstoffmonoxid zu reglementieren. Es handele sich um eine „ideale Party- und Einstiegsdroge“ für Jugendliche, die aber nicht harmlos sei, betont Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi.
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Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister von Niedersachsen, warb im Bundesrat dafür, Verkauf und Abgabe von Lachgas an Minderjährige zu verbieten.
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Berlin. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, Regelungen zu treffen, um den Verkauf von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Geprüft werden soll zudem, ob Distickstoffmonoxid in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aufgenommen werden kann.
In Deutschland ist der Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Kartuschen mit Lachgas werden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. „Lachgas ist eine Droge, die billig ist und in Deutschland gut zu bekommen ist“, sagte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) in seiner Begründung für den Entschließungsantrag.
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Es handele sich um eine „ideale Party- und Einstiegsdrogen für junge Menschen“, die nicht harmlos sei, so der Minister. Die möglichen neurologischen Folgen des Konsums reichten von Bewusstlosigkeit und Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden in Folge von Sauerstoffmangel.
Er warb für ein Verkaufs- und Abgabeverbot an Minderjährige. Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken und die technische Verwendung zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie solle davon nicht berührt werden. Nötig sei auch der Aufbau von Präventionsangeboten – in Niedersachsen sei in den Suchtberatungsstellen bereits ein steigender Beratungsbedarf festzustellen. (fst)