Nachschlag für Kliniken gefordert
Bundesrat sieht MDK-Reform kritisch
Die Länder fordern deutliche Korrekturen an Spahns MDK-Gesetz und eine Entlastung für Kliniken.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Medizinischen Dienst (MD) künftig organisatorisch von den Krankenkassen komplett abzukoppeln, sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit Skepsis.
In der Beschlussempfehlung, über die das Plenum der Länderkammer am 20. September berät, wird die völlige Abschottung der Verwaltungsräte des MD vom Einfluss der Kassen abgelehnt.
Frühestens nach einer „Abkühlphase“ von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden könnten – ehemalige – Beschäftigte von Kassen oder ihren Verbänden einem Verwaltungsrat angehören, heißt es im Gesetzentwurf. Das gehe „deutlich zu weit“, warnt der Gesundheitsausschuss.
Auf die Expertise – früherer – Kassenmitarbeiter sollte „nicht verzichtet werden“. Mit Verve werben die Länder dafür, in den Verwaltungsräten die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Versichertenvertretern beizubehalten. Dieses „historisch zusammengewachsene Zusammenwirken garantiert sachgerechte und praxisnahe Entscheidungen“.
Tief in die Tasche der Pflegekassen wollen die Länder greifen, um für alle Kliniken eine vollständige Refinanzierung von höheren Pflegepersonalkosten zu erreichen. Hier solle 2020 der Landesbasisfallwert einmalig um 0,9 Prozent erhöht werden.
Das Entlastungsvolumen für Krankenhäuser wird auf 600 Millionen Euro geschätzt. Das erscheine angesichts der Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds „angemessen“. (fst)