Bundeskabinett
Ja zu Masern-Impfpflicht, Apotheken-Gesetz und MDK-Reform
Drei auf einen Schlag: Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die Impfpflicht gegen Masern, das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz und die MDK-Reform. Gleichwohl hagelt es Kritik an den Plänen
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundeskabinett hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause grünes Licht für mehrere Gesetzesvorhaben von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegeben.
Die Runde billigte am Mittwoch das „Masernschutzgesetz“, eine Reform zur Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und ein Gesetz, das die „Vor-Ort-Apotheken“ stärken soll.
Ich freue mich, dass das Bundeskabinett soeben drei weitere Gesetze @BMG_Bund auf den Weg gebracht hat: das Masernschutzgesetz, das MDK-Reformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
— Jens Spahn (@jensspahn) 17. Juli 2019
Zuvor waren Gerüchte aufgekommen, die genannten Reformen könnten Spahns letzte als Gesundheitsminister sein, da er nach der Wahl von Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen EU-Kommissionspräsidentin womöglich ins Verteidigungsministerium wechseln werde. Am Mittwoch stellte Spahn klar, er sei gerne Gesundheitsminister, und das gelte auch weiterhin.
Masern-Impfpflicht soll ab März 2020 gelten
Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte „Masernschutzgesetz“ sieht vor, dass Kinder und Schüler beim Eintritt in eine Kita, Schule oder eine Gemeinschaftseinrichtung gegen Masern geimpft sein müssen. Das gilt auch für Beschäftigte dort.
Impfen lassen müssen sich zudem Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen und in Asylbewerber-Unterkünften sowie Bewohner der Unterkünfte. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Vorgesehen ist auch, dass Kitas nichtgeimpften Kindern den Besuch der Einrichtung verweigern können. Ziel sei es, „möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung zu bewahren“, sagte Spahn. Die neuen Regelungen sollen ab März 2020 gelten.
Apotheker sollen Menschen gegen Grippe impfen können
Das Gesetz zur Stärkung der „Vor-Ort-Apotheken“ sieht Zuschläge für Nacht- und Notdienste sowie extra Geld für zusätzliche Leistungen vor.
So sollen Apotheker auch Grippeschutzimpfungen vornehmen dürfen. Das soll in Modellvorhaben erprobt werden. Hausärzte hatten betont, Grippeschutzimpfungen gehörten klar in die Hausarztpraxis.
Versandapotheken sollen zudem gesetzlich Versicherten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Rabatte mehr einräumen dürfen. Spahn sprach von einem fairen Wettbewerb.
Kritiker werfen ihm dagegen vor, ausländische Versandapotheken der deutschen Preisbindung unterwerfen zu wollen. „Damit wird er scheitern“, sagte FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus. Die Mehrausgaben durch das Gesetz belaufen sich auf 215 Millionen Euro im Jahr.
MDK wird von Kassen getrennt
Mit der MDK-Reform soll der Medizinische Dienst künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Auch wird das Prüfwesen im Gesundheitswesen auf neue Füße gestellt.
Das gilt auch für die Überprüfung von Klinikrechnungen. Ab 2020 sollen die Prüfungen begrenzt werden – in der Spitze auf eine Quote von 15 Prozent.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nannte die Begrenzung der Prüfquoten überfällig. „Mit 2,8 Milliarden Euro, die die Krankenkassen über geradezu beliebige Rechnungsinfragestellungen erzielen, werden den Krankenhäusern im massiven Umfang Mittel für erbrachte Leistungen entzogen“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Der GKV-Spitzenverband sprach dagegen von einem Irrweg. Häuser, die falsch abrechneten, würden so geschont. AOK-Chef Martin Litsch sagte, durch die Änderungen bei der Abrechnungsprüfung gerate die Reform zur Farce. „Die Krankenhauslobby lacht sich ins Fäustchen.“
BKK-Chef Franz Knieps sagte, es sei kaum zu vermitteln, warum eine Krankenhausrechnung – anders als eine Handwerkerrechnung – nach Erfüllung einer Quote nicht mehr geprüft werden dürfe.
Nach der Sommerpause ist der Bundestag am Zug. Eine Zustimmung der Länderkammer zu den geplanten Reformen ist – mit Ausnahme zweier Verordnungen, die dem Apotheken-Gesetz anhängen – nicht nötig.
Wir haben den Beitrag aktualisiert am 17.07.2019 um 16:48 Uhr.
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