Distickstoffmonoxid

Bundesrat startet Anlauf für ein Verbot von Lachgas

Im Bundesrat gibt es eine erste Initiative, ein Verbot für Lachgas auf den Weg zu bringen. Einen Weg dahin könnte sein, Distickstoffmonoxid als neuen psychoaktiven Stoff einzustufen.

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Eine Frau mit einem Lachgasballon

Eine Frau mit einem Lachgasballon: Jugendlichen und Heranwachsenden soll der Zugang zu dem Gas erschwert werden.

© Niels Wenstedt/ANP/picture alliance

Berlin. Der Ruf danach, die Freiverkäuflichkeit von Lachgas einzuschränken, ist in jüngster Zeit lauter geworden. Im Bundesrat könnte Ende dieser Woche ein Stein ins Rollen kommen.

Am 14. Juni steht in der Länderkammer die Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes auf der Tagesordnung. Dies soll, dafür plädiert zumindest der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, zum Anlass genommen werden, der Bundesregierung in Sachen Lachgas einen Stupser zu geben.

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Der Bundesrat soll eine Entschließung fassen, in der die Bundesregierung gebeten wird, „geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird“. Vor allem könnte die Regierung prüfen, inwieweit mit der Aufnahme von Distickstoffmonoxid in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes das Ziel erreicht werden kann.

Gegen Verharmlosung einer Partydroge

Der Ausschuss begründet seinen Vorstoß damit, dass der missbräuchliche Einsatz von Lachgas erhebliche Gesundheitsschädigungen zur Folge haben könne, „verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und der Entwicklung von Abhängigkeiten“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in der Vergangenheit schon angekündigt, Regelungen schnell auf den Weg bringen zu wollen. Ärzte und Ärztekammern warnen vor der Nutzung von Lachgas als Partydroge. Zuletzt hatte in Gifhorn ein Automat für Aufsehen gesorgt, an dem Lachgas neben Süßigkeiten und E-Zigaretten zu kaufen war. Eltern schrieben deswegen an Lauterbach. (juk)

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