Sozialgericht Hannover
Gegen KV-Hinweis kann nicht sofort geklagt werden
Erst ein Bescheid mit Honorarkürzung ist ein gegenklagefähiger Verwaltungsakt. Schlichte Hinweise der KV auf ungenügende Pflichterfüllung sind es nicht.
Erst ein Bescheid mit Honorarkürzung ist ein gegenklagefähiger Verwaltungsakt. Schlichte Hinweise der KV auf ungenügende Pflichterfüllung sind es nicht.
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