Infektionsschutzgesetz

Bundestag beschließt umstrittene Corona-Notbremse

Ausgangssperren und Schulschließungen bei hohen Corona-Inzidenzen, aber auch mehr Tests: Der Bundestag hat am Mittwoch Änderungen im Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Die Opposition übt scharfe Kritik.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Verteidigte die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die Kanzlerin hört zu: Unionsfraktions-Chef Ralph Brinkhaus (CDU) bei der abschließenden Debatte über das Gesetz am Mittwoch.

Verteidigte die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die Kanzlerin hört zu: Unionsfraktions-Chef Ralph Brinkhaus (CDU) bei der abschließenden Debatte über das Gesetz am Mittwoch.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Der Bundestag hat am Mittwochnachmittag das vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. 342 Abgeordnete stimmten dem Gesetzentwurf der Koalition zu, 250 votierten dagegen, 64 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Kern des Gesetzes ist die Verankerung einer bundeseinheitlichen Corona-Notbremse im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ab einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sollen Ausgangssperren ab 22 Uhr bis fünf Uhr morgens gelten. Geschäfte sollen ab einem Wert von 150 schließen, Schulen ab einer Inzidenz von 165 auf Distanzunterricht umstellen. Sportunterricht im Freien bleibt für bestimmte Jahrgänge in kleinen Gruppen möglich.

Die Arbeitgeber werden angehalten, ihr wöchentliches Testangebot zu erweitern und dort, wo es geht, Homeoffice zu ermöglichen. Für Geimpfte sollen bestimmte Einschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen.

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Harter verbaler Schlagabtausch

Regierung und Opposition lieferten sich über weite Strecken der Aussprache einen harten Schlagabtausch. Zeitgleich demonstrierten mehrere Tausend Menschen in der Nähe des Reichstags gegen das Gesetz. Die Polizei war mit mehreren Hundertschaften im Einsatz.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus verteidigte den Gesetzentwurf gegen Kritik. Dieser fuße auf Artikel 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ habe. „Deshalb ist es nötig, hier und heute zu handeln.“ Schon jetzt habe die Pandemie in Deutschland mehr als 80.000 Menschenleben gekostet. „Dieses Gesetz ist eines für das Leben.“

Das Gesetz sei bis 30. Juni 2021 befristet, so Brinkhaus. Die Demokratie werde nicht gefährdet, sondern gestärkt. Das Parlament sei an allen Entscheidungen beteiligt.

Spahn: Können gegen dritte Welle nicht animpfen

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, man könne gegen die aktuelle dritte Welle der Pandemie „nicht animpfen“. Man müsse sie erst brechen, um dann mit Impfungen zur Normalität zurückzukehren. Es brauche die Reduktion von Kontakten. Diesem Ziel dienten die Ausgangsbeschränkungen.

„Die Lage ist unverändert ernst“ – deshalb brauche es jetzt „Klarheit und Konsequenz“, sagte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Bei den von der Koalition auf den Weg gebrachten Änderungen am IfSG gehe es nicht um einen „Dauerzustand“, sondern um einen Weg, die hohen Infektionszahlen zu drücken.

Blaupause für künftige Krisen?

Oppositionsvertreter reagierten mit harscher Kritik. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland nannte das Gesetz einen „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“. Die Maßnahmen seien „untauglich“.

Es sei zu befürchten, dass die Regierung die Regelungen als Blaupause für andere Krisen begreife, so Gauland. „Wir werden uns bei der Klimadebatte wiedersehen.“ Grundrechte stünden aber nicht unter Pandemie- und Klimavorbehalt – „noch nicht“. Daher sei das Gesetz ein „Tabubruch“.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, bundeseinheitliche Regeln seien richtig. Dennoch habe der Entwurf „erhebliche handwerkliche Mängel“. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege, dass Ausgangssperren etwas bewirkten. „Allein darauf zu hoffen, dass es etwas bringt, reicht eben nicht aus, um einen so schwerwiegenden Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.“ Die FDP werde vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

„Schlecht gemachtes Gesetz“

Die Linken-Politikerin Amira Mohamed Ali warf der Regierung vor, die Betriebe im Kampf gegen die Pandemie nicht wirklich in die Pflicht zu nehmen. Dabei steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. Ein Testangebot reiche nicht.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink sagte, es brauche einen „schnellen wirksamen Wellenbrecher“. Dennoch lehne ihre Fraktion das Gesetz ab. Es sei schlecht gemacht, inkonsequent und in sich nicht schlüssig.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 24.04.202122:39 Uhr

Was die ganze Sache mit der bundeseinheitlichen CORONA-Notbremsen-"Automatik" noch schlimmer macht:

Die Bundesregierung gibt weitgehend unsinnig-dilettantische Informationen als Begründung für das vom Bundestag mehrheitlich beschlossene und vom Bundesrat trotz erheblicher Widersprüche durchgewunkene 4. Infektionsschutzgesetz (InfSchG) in Form von ungesicherten, nicht validierten 3 Preprints ohne Peer-Review ab:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html

1. Unverbindliche Übersichtsarbeit "Understanding the effectiveness of government interventions in Europe’s second wave of COVID-19" von Sharma et al.

2. Aus Kanada "Impact of a nighttime curfew on overnight mobility" von Ghasemi et al.

3. Aus Frankreich weitab vom eigentlichen Thema "Impact of January 2021 curfew measures on SARS-CoV-2 B.1.1.7 circulation in France" von Di Domenico et al.

Sollen wir die GROKO dann jetzt "alternativlos" als "Beschützende Werkstatt" betrachten? Einfältig-naiv sind Bundeskanzlerin (BK) Merkel/Bundesregierung/Bundestag/
Bundesrat/Bundesprädialamt: Schon juristischen Anfängern wäre die Verfassungswidrigkeit jedweder "Automatik" mit/ohne "Notbremse"/Verzicht auf Einzelfallprüfung im 4. BevSchG geläufig.

MitbürgerInnen sind fassungslos: Hunderttausende ÄrztInnen/Pflege-/Logistikkräfte auf Intensivstationen/ PatientInnen kämpfen/ringen mit dem Tod durch Sars-CoV-2/COVID-19. Das übergewichtige Bundeskabinett will sich dagegen mit nächtlichen Ausgangssperren "gesundheits"-politisch profilieren?
Mit weiteren Pseudo-Aktionen sind das nicht nur verfassungsrechtliche Krankheiten, die man zu behandeln vorgibt: Völlig unlogisch, um vor SARS-CoV-2-Infektionen/COVID-19-Erkrankungen effektiv zu schützen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt schon die Argumentationsketten vorbereitet.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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