Gesetzentwurf

Justizminister Buschmann will Notärzte und Rettungssanitäter besser vor Gewalt schützen

Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann Einsatzkräfte wie Notärzte und Sanitäter besser vor Anfeindungen und Gewalt bewahren.

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Einsatzfahrzeuge auf der Straße

Notärzte und Rettungssanitäter werden immer öfter in ihrer Arbeit behindert und sehen sich selbst Gewalt ausgesetzt. Die Politik will sie mit einer Gesetzesverschärfung schützen.

© Tino Plunert/dpa-Zentralbild/picture alliance

Berlin. Wer sich haupt- oder ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzt, soll besser vor Angriffen geschützt sein. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will zu diesem Zweck zwei Normen im Strafgesetzbuch reformieren. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa am Freitag mit Bezug auf einen Vorbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

Zudem ist eine Reform des Paragrafen vorgesehen, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass nicht nur Polizisten und Gerichtsvollzieher, sondern auch Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Notärzte besser geschützt sind. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. (dpa)

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