CDU-Europapolitiker Liese wirbt für striktes Verbot der Embryonenauswahl

An der PID scheiden sich die Geister. Grundsätzlich spräche nichts dagegen, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof. Der Europaabgeordnete Peter Liese widerspricht vehement.

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Politisch-juristischer Streitfall Präimplantationsdiagnostik - kurz PID.

Politisch-juristischer Streitfall Präimplantationsdiagnostik - kurz PID.

© epd

BERLIN (hom). Der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion (EVP) im Europaparlament und Arzt, Dr. Peter Liese, hat scharfe Kritik am jüngsten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Präimplantationsdiagnostik - kurz PID - geübt. Die im Urteil des BGH enthaltene "teilweise Zulassung" der Methode führe zu einem Urteil über lebenswertes und lebensunwertes Leben. "Dies ist grundsätzlich abzulehnen", sagte Liese am Mittwoch in Berlin.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden nach einer In-vitro-Fertilisation entstandene Embryonen vor der Übertragung in den Uterus zunächst genetisch untersucht. Ziel der Methode ist, solche Embryonen zu identifizieren und dann auszuwählen, bei denen bestimmte Chromosomen-Anomalien oder Genmutationen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.

Derzeit gebe es zwar nur sehr wenige Fälle von Präimplantationsdiagnostik, räumte Liese ein. Dennoch würden die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik von "Tag zu Tag" zunehmen. Es sei daher nur schwer vorstellbar, dass PID auf schwerwiegende Erkrankungen begrenzt werden könne - Erkrankungen also, die bereits in wenigen Wochen nach der Geburt eines Kindes zu dessen Tod führen. Genau dieser Annahme seien jedoch die Richter am BGH gefolgt. "PID wird in keinem Land der Welt, wo sie erlaubt ist, auf schwerwiegende Erkrankungen begrenzt", betonte Liese.

Stattdessen würden überall auch jene Erkrankungen diagnostiziert, die erst in späteren Lebensjahren - etwa ab dem 50. Lebensjahr - zu Symptomen führten. Dazu gehöre etwa die polyzystische Nierenerkrankung, die zu einer Einschränkung der Nierentätigkeit führe. Zudem sei es aus juristischer Sicht schwer fassbar, ob eine Erkrankung schwerwiegend sei oder nicht. "Wenn man also nicht möchte, dass praktisch jede Auffälligkeit diagnostiziert wird und im Falle eines sogenannten positiven Ergebnisses zum Aussortieren von Embryonen führt, muss die alte Rechtslage wieder hergestellt und die PID verboten werden", forderte Liese.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein Schnellschuss ersetzt keine Debatte

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