Kommentar

Ein Schnellschuss ersetzt keine Debatte

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Als der Bundesgerichtshof im Juli einen Gynäkologen freisprach, der sich nach einer Präimplantationsdiagnostik (PID) selbst angezeigt hatte, war klar, dass dieses Grundsatzurteil nicht ohne Schockwellen bleiben würde. Nun fordert der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese eine Regelung, die die PID in Deutschland verbieten soll. Viele Experten haben zu Recht Zweifel, ob ein eigenes Gesetz zu diesem Teilbereich der Reproduktionsmedizin sinnvoll ist - zu viele Widersprüche tun sich etwa zwischen Abtreibungsrecht und Embryonenschutzgesetz auf.

Eigens geregelt ist dort die PID nicht, weil es das Verfahren bei Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1990 noch gar nicht gab. Nicht von ungefähr haben die Richter ein PID-Verbot mit Verweis auf die "Einheit des Rechts" abgelehnt. Denn dann wäre der Embryo im Reagenzglas besser geschützt als im Bauch der Mutter.

Gewiss ist der Weg zu einem umfassenden Fortpflanzungsmedizin-Gesetz steinig. Das zeigt der koalitionsinterne Streit, der nach dem BGH-Urteil prompt losbrach. Die breite ethische Debatte, die nötig wäre, sollte aber mit legislativen Schnellschüssen nicht abgewürgt werden.

Lesen Sie dazu auch: CDU-Europapolitiker Liese wirbt für striktes Verbot der Embryonenauswahl

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