Kommentar
Chefarzt-Boni vor dem Aus
Dass die Regierung die Chefarzt-Boni gesetzlich regeln will, zeigt eines. In der Koalition hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass die von den Kassen angeprangerten Mengenausweitungen bei Operationen auch von Zielvereinbarungen mit den Operateuren ausgelöst werden.
Dass auch die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt dabei eine Rolle spielen, war dann nur noch Nebensache.
Der Gesetzentwurf ist als Anstoß zur Selbstregulierung des Systems angelegt. Die Selbstverwaltung soll sich ihre Ordnungspolitik in Sachen Zielvereinbarungen selbst basteln.
Und das geht so: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft soll eine Positivliste von Leistungen entwickeln, für die das Zahlen von Boni moralisch akzeptabel sein kann.
Die ethischen und berufsrechtlichen Maßstäbe dafür soll die Bundesärztekammer beisteuern, deren Präsident nicht als Freund der ökonomisch ausgerichteten Zielvereinbarungen gilt. Die Krankenhäuser müssen sich also per Gesetz von den Ärzten in ihre Arbeitsvertragsgestaltungen hineinreden lassen.
Jedenfalls dann, wenn sie sich - der Logik des Gesetzentwurfes folgend - nicht öffentlich als böse outen wollen. Das kann nämlich zum Wettbewerbsnachteil werden. Streit ist also programmiert.
Lesen Sie dazu auch: Chefarzt-Boni: Schwarz-Gelb nimmt Kliniken an die Kandare