City BKK kämpft gegen das Urteil des Sozialgerichts
BERLIN (af). Die City BKK wird auch nach ihrem offiziellen Ende am kommenden Freitag noch Schlagzeilen schreiben. Das Sozialgericht Berlin hat die Krankenkasse dazu verurteilt, Zusatzbeiträge zurückzuzahlen. Die Kasse habe die Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder bewusst im Kleingedruckten versteckt, teilte das Gericht mit.
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Die City BKK hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil beim Landessozialgericht Berlin einzulegen.
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Ein Sprecher der Kasse bestätigte der "Ärzte Zeitung", dass die City BKK gegen das Urteil beim Landessozialgericht Berlin Berufung einlegen werde.
Dazu habe sie auch nach der Schließung am Donnerstag noch die Möglichkeit. Ihr Status sei ab Freitag der einer Körperschaft in Abwicklung.
Der City BKK-Sprecher betonte, dass das Urteil bislang nur den Kläger betreffe. Nicht alle BKK-Versicherten hätten demnach Anspruch auf eine Rückzahlung der seit Januar erhobenen Zusatzbeiträge.
Rentner siegt vor Gericht
Ein Rentner hatte dagegen geklagt, die ab Januar 2011 erhobenen Zusatzbeiträge von 15 Euro im Monat zahlen zu müssen (wir berichteten). Das Sozialgericht stellte dazu fest, Krankenkassen dürften erst Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben, wenn sie ihre Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht erfüllt hätten.
"Der Hinweis muss klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein", forderten die Richter.
Der Festsetzungsbescheid der City BKK habe dagegen den Eindruck erweckt, als habe die Kasse die Informationen über das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit der Empfänger entziehen wollen. Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, löst sie damit automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus.