Bund-Länder-Einigung

Corona-Impfpläne werden konkreter

Bund und Länder haben ein Corona-Impfkonzept entwickelt. Es regelt ein einheitliches Vorgehen, wenn ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorliegt.

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Bund und Länder planen für die Zeit, wenn der lang erwartete Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist. Dabei haben sie sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen verständigt.

Bund und Länder planen für die Zeit, wenn der lang erwartete Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist. Dabei haben sie sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen verständigt.

© dpa

Berlin/Stuttgart. Wenn ein Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist, soll dieser zumindest in der Anfangsphase vor allem in Zentren verimpft werden, die von den Ländern errichtet werden. Das teilte eine Sprecherin des baden-württembergischen Sozialministeriums der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage mit.

Diese Impfzentren hätten den Vorteil, dass dort die Vakzine bei minus 80 Grad Celsius gelagert werden könnten. Das sei zumindest flächendeckend in der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht möglich.

Effiziente Verimpfung, ausreichend große Räumlichkeiten

Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hervor, über die zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hat. Demnach soll es sich um bundesweit 60 Standorte für Impfzentren handeln, die dem Bund bis zum 10. November abschließend benannt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil von Impfzentren bestehe darin, dass Mehrdosenbehältnisse vor Ort ausgeeinzelt und ohne Zeitverzug verimpft werden können. Außerdem könnten räumliche und personelle Engpässe vermieden werden, wenn Hallen als Standort ausgewählt werden und dort Personal kontinuierlich für die Impfungen vorgehalten wird, heißt es weiter.

Bund und Länder verpflichten sich laut dem GMK-Papier zu einem einheitlichen Vorgehen. Da zunächst von einer begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoffen auszugehen sei, würden unter anderem Ständige Impfkommission, Deutscher Ethikrat und die Nationale Akademie Leopoldina Empfehlungen zur Priorisierung erarbeiten. „Je nach zu impfender Zielgruppe wird auch das Impfkonzept entsprechend angepasst werden müssen“, so die Ministeriumssprecherin.

Kostenteilung von Bund und Ländern

Das gilt beispielsweise für Pflegeheimbewohner, die vermutlich zu den Gruppen gehören, die mit Vorrang geimpft werden. Heimbewohner sollen von Ärzten aufgesucht werden und müssten nicht in die Zentren kommen, heißt es.

Das Papier legt auch die Kostenteilung von Bund und Ländern fest: Länder sollen die Infrastruktur und die Durchführung der Impfungen finanzieren, der Bund den Impfstoff. Dieser soll nach RND-Informationen entweder von der Bundeswehr oder den Herstellern angeliefert werden. (fst)

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