Positionspapier
Corona-Politik: SPD-Fraktion fordert Rechtssicherheit zurück
Der Bundestag fordert seine Rechte als Souverän zurück. Konkret wird nun die SPD-Fraktion in einem Positionspapier.
Veröffentlicht:Berlin. Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert Korrekturen an den aktuellen Beschlussmechanismen der Bundesregierung zur Steuerung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.
Bund und Länder sollten alle Rechtsverordnungen mit einer Begründung versehen müssen, um für die Menschen und die Gerichte Sinn und Zweck einfach erkennbar zu machen. Zudem sollten alle Rechtsverordnungen unter Zustimmungsvorbehalt gestellt und befristet werden.
„Der Bundestag kann und muss (…) Leitplanken im Infektionsschutzgesetz differenzierter, als das bisher der Fall ist, vorgeben, auch um einen Regelungsflickenteppich der Länder in Zukunft möglichst zu verhindern“, heißt es in einer Beschlussvorlage eines Positionspapiers mit dem Titel „Rechtssicher durch die Coronakrise“ für den Geschäftsführenden Vorstand der Fraktion und den Fraktionsvorstand. Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Beschlossen werden soll es von den Gremien bis Dienstag.
Berichtspflicht für die Regierung
Ziel der SPD-Fraktion ist eine Prüfung der Mechanismen durch den Bundestag. Dabei soll unter die Lupe genommen werden, wie sich das Parlament so aufstellen kann, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie kontinuierlich bewertet und die weiteren Schritte mit Bundesregierung und Bundesrat koordiniert werden können.
Diese Koordinierung will die SPD-Fraktion auch außerhalb der Sitzungswochen sicherstellen. Grundsätzlich soll die Bundesregierung dem Bundestag verpflichtend und regelmäßig berichten, inwieweit Rechtsverordnungen, die in die Grundrechte eingreifen, auch wirken.
Konkret wollen die SPD-Abgeordneten die Generalklausel des Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes präzisieren. Damit hat der Bundestag unter anderen Gesundheitsminister Jens Spahn im März ermächtigt, per Verordnung zu regieren.
Kein Ende von Corona in Sicht
Weil ein Ende der Pandemie-Situation nicht absehbar sei, und laut Grundgesetz „wesentliche Grundrechtseingriffe“ vom Parlament geregelt werden müssen, müsse das Corona-Krisenmanagement nun auf eine „konkretere gesetzliche Grundlage“ gestellt werden. Dies hätten auch Gerichte bereits festgestellt. Angesprochen sind damit praktisch alle Alltagsbeschränkungen und Grundrechtseingriffe, die derzeit gelten und teilweise kontrovers diskutiert werden.
Hier geht es um die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Kontaktverbote und Abstandsgebote, die Kontaktdatenerfassung, die Verbote Restaurants, Bars, Museen und Theater zu öffnen, Vorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Heime, die Verpflichtung zum Tragen von Masken und Schutzkleidung.
Um einheitliche Verhältnisse herzustellen, fordern die SPD-Politiker für Einreisen aus dem Ausland und innerdeutsche Reisen Rechtsverordnungen des Bundes, die wiederum unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt werden sollten.