Rechtsverordnung geplant
Corona-Risikogruppen sollen Schutzmasken kostenlos bekommen
Mit einer Ergänzung im dritten Pandemiegesetz soll Corona-Risikogruppen ein Anspruch auf kostenlose Schutzmasken eingeräumt werden. Bremen legt bereits vor.
Veröffentlicht:Berlin. Zum Schutz gegen das Coronavirus sollen Risikogruppen wie Ältere und Pflegeheimbewohner nach Plänen der großen Koalition Gratismasken erhalten können. Vorgesehen ist ein Anspruch für Versicherte, wenn sie zu einer Gruppe „mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion“ gehören. Das sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine geplante Ergänzung eines Gesetzes zu weiteren Corona-Krisenmaßnahmen vor. Es soll an diesem Mittwoch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz
Corona-Eingriffe: Es wird konkret, was der Staat darf
Konkret soll das Bundesgesundheitsministerium den Anspruch auf Gratismasken mit einer Rechtsverordnung ermöglichen können. Diese soll dann auch die Risikogruppe festlegen und regeln, welche Art von Masken und wie viele davon abgegeben werden können. Die von Fachpolitikern von Union und SPD und dem Ministerium erarbeiteten Pläne sehen eine Finanzierung durch den Bund aus Steuermitteln vor.
Bremen: FFP2-Masken gratis an Senioren
Auf Landesebene hat Bremen ein ähnliches Angebot gestartet. Dort kann jeder Bürger über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken im Monat erhalten. Der Senat stellt diese in Kooperation mit der Apothekerkammer Bremen über die Apotheken in Bremen und Bremerhaven seit vergangenen Freitag zur Verfügung, heißt es in einer Senatsmitteilung. Jeder Senior habe Anspruch auf zwei Masken pro Woche. Um bei der Ausgabe die Kontakte so gering wie möglich zu halten, würden jedoch jeweils gleich zehn Stück pro Person als Monatsbedarf abgegeben. Das Bremer Gesundheitsressort habe die Verkehrsfähigkeit der Masken geprüft.
Um Risikogruppen zu schützen, sollen in Pflegeheimen und Kliniken auch deutlich mehr Tests gemacht werden, darunter neue Schnelltests. Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte weitere Corona-Gesetz - das mittlerweile dritte Pandemiegesetz - umfasst daneben auch Neuregelungen zu Verdienstausfällen für Eltern und Reiserückkehrern aus Risikogebieten im Ausland. Angesichts von Kritik am Vorgehen von Bund und Ländern soll zudem eine genauere gesetzliche Grundlage für weitreichende Corona-Beschränkungen geschaffen werden. (run/dpa)