Neue Regelungen

Corona-Überblick: 3G-Regel in den Bundesländern – Kleinteiligkeit inklusive

Den politischen Rahmenkompromiss der 3G-Regel ergänzen die Bundesländer durch eine ungebremste Freude an Detailregelungen. Eine Übersicht, wie einige Länder die Vorgabe umsetzen.

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Bei der Umsetzung des 3G-Konzepts gilt die Inzidenz nur noch als einer von mehreren Parametern. Doch das Regelwerk der Länder ist kleinteilig.

Bei der Umsetzung des 3G-Konzepts gilt die Inzidenz nur noch als einer von mehreren Parametern. Doch das Regelwerk der Länder ist kleinteilig.

© K. Schmitt / Fotostand / picture alliance

Schwerin/Magdeburg/Berlin/Wiesbaden. Am 10. August hatten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) verständigt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests oder negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorweisen, um Zutritt zu bestimmten Einrichtungen zu haben oder um an bestimmten Events teilzunehmen.

Bei der Umsetzung in Landesrecht machen die Länder von der Möglichkeit kleinteiliger Sonderregeln Gebrauch. Am Dienstag haben die Landeskabinette dazu entsprechende Regeln formuliert oder aber diese angekündigt – ein Überblick:

Mecklenburg-Vorpommern: In Rostock, für das seit Sonntag die Warnstufe Orange festgelegt wurde, gelten ab kommendem Montag Testpflichten für Ungeimpfte, etwa beim Friseurbesuch, im Fitnessstudio, im Innenbereich der Gaststätten sowie in Kino und Theater. In den Schulen der Hansestadt muss bereits in dieser Woche erneut Maske getragen werden. Am Dienstag erreichte auch Schwerin erstmals die Warnstufe Orange.

Das Landeskabinett verständigte sich zudem darauf, die bisher sechs Stufen umfassende Corona-Ampel in Mecklenburg-Vorpommern zu vereinfachen. Denkbar seien weniger Stufen, sagte Schwesig. Eine Entscheidung dazu wolle das Kabinett am kommenden Dienstag treffen. Einen völligen Verzicht auf die Ampel und ein Modell wie in Baden-Württemberg – Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete unabhängig von der Inzidenz – lehnte Schwesig ab.

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalts Landkreise und kreisfreien Städte sollen künftig auch andere Kriterien zur Bewertung der Pandemieentwicklung hinzuziehen können. Dies solle verhältnismäßige und ausgewogene Entscheidungen bei der örtlichen Pandemiebekämpfung herbeiführen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag.

Solche Indikatoren könnten die Auslastung der Intensivbetten, die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sein. „Es ist eine Entscheidung der Landkreise“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Unter Umständen könne das Hinzuziehen weiterer Indikatoren die erst kürzlich beschlossene erweiterte Testpflicht beim Überschreiten der Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen aussetzen, beschrieb Grimm-Benne.

Sollte ein Kreis aufgrund eines lokalen Ausbruchs über die 35er-Schwelle geraten, könnten Abwägungen und zusätzliche Indikatoren zu einer regionalen Pandemiebekämpfung führen, anstatt den kompletten Kreis mit Maßnahmen zu überziehen.

Die Inzidenz als Kriterium zur Pandemiebekämpfung bleibe weiter bestehen, betonte Haseloff. Sie sei im Bundesgesetz verankert und könne nun von danebenstehenden Kriterien ergänzt werden.

Berlin: In Berlin gelten ab Freitag (20. August) erweiterte Testpflichten für Menschen ohne Corona-Impfung. Das beschloss der Senat am Dienstag und setzte damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung in Landesrecht um. Demnach sind viele Aktivitäten vornehmlich in geschlossenen Räumen künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt.

Das gilt laut Gesundheitsverwaltung etwa für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Personen. Auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 anwesenden Personen, für den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen kommen die drei Gs zum Tragen. Ebenso gilt das bei Besuchen in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen.

Hessen: Im reformierten Eskalationskonzept der hessischen Landesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist kein Lockdown mehr vorgesehen. Das kündigte der stellvertretendes Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) am Dienstag in Wiesbaden an. Das neue Konzept gilt von Donnerstag an.

„Während die meisten Beschränkungen angesichts einer Impfquote von mittlerweile deutlich über 60 Prozent nicht mehr notwendig sind, wird es für Menschen ohne Impfschutz insbesondere bei steigenden Inzidenzen zusätzliche Test-Vorgaben geben, die sie perspektivisch auch selbst bezahlen müssen“, erläuterte Al-Wazir.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 werde entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz die 3G-Regel ausgeweitet. Dies bedeutet beispielsweise, dass nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen Zutritt in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben.

Wer geimpft oder genesen sei, für denjenigen gälten die meisten Einschränkungen nicht mehr – unabhängig von der Inzidenz, erklärte Al-Wazir. „Weil es eben für diese Personen auch kaum ein Risiko gibt, ins Krankenhaus zu kommen.“

Ab einer Inzidenz von 50 gilt zusätzlich die generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Gedrängesituationen und die Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen. Dies gilt auch für private Feiern in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

Ab einer Inzidenz von 100 gilt außerdem unter anderem, dass nur Treffen mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen oder zwei Hausständen erlaubt sind. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit. Außerdem wird dann eine Maskenpflicht in den Schulen auch am Sitzplatz vorgeschrieben. (dpa)
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