Rauchen

DAK warnt: E-Zigaretten-Konsum bei Heranwachsenden nimmt zu

Die DAK Gesundheit fordert ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Die Krankenkasse hat nun aktuelle Zahlen zum Konsum Heranwachsender vorgelegt.

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Mehrere Einweg-E-Zigaretten liegen auf einem Tisch. Sie erinnern äußerlich an farbige Filzstifte und es gibt sie in fruchtigen Geschmacksrichtungen. Einweg-E-Zigaretten können Kinder und Jugendliche schnell nikotinsüchtig machen. Die DAK Gesundheit möchte den Konsum unterbinden.

Mehrere Einweg-E-Zigaretten liegen auf einem Tisch. Sie erinnern äußerlich an farbige Filzstifte und es gibt sie in fruchtigen Geschmacksrichtungen. Einweg-E-Zigaretten können Kinder und Jugendliche schnell nikotinsüchtig machen. Die DAK Gesundheit möchte den Konsum unterbinden.

© Moritz Frankenberg / picture alliance / dpa

Hamburg/Kiel. Kinder und Jugendliche greifen zunehmend regelmäßig zur E-Zigarette. So geben genau sieben Prozent von knapp 15.000 befragten 9- bis 17-Jährigen an, mindestens einmal im Monat dieses nikotinhaltige Produkt zu konsumieren. Das geht aus dem Präventionsradar der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor. Im Jahr zuvor lag der Wert bei unter fünf Prozent (2016: 3,9 Prozent).

Im Jahr 2023 griffen den Daten zufolge erstmals seit Beginn der Umfragereihe im Jahr 2016 mehr Schülerinnen und Schüler regelmäßig zur E-Zigarette als zu konventionellen Zigaretten oder zur Shisha. Der Anteil der jungen Menschen, die konventionelle Zigaretten rauchten, veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr kaum. Die Kasse sieht das Ziel Deutschlands, bis 2040 eine rauchfreie Gesellschaft zu werden, in Gefahr und fordert ein bundesweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten.

Regelmäßige Befragung zum Rauchverhalten

Für den Präventionsradar befragte das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel seit 2016 fast 60.000 Jungen und Mädchen zu ihrem Rauchverhalten. Sie waren im Durchschnitt 13 Jahre alt und kamen aus 14 Bundesländern.

Elektronische Zigaretten seien bei der Abgabe von Nikotin wirksamer als andere Produkte, betont die DAK. „Für Kinder und Jugendliche ist die E-Zigarette mittlerweile die wichtigste Einstiegsdroge in die Nikotinsucht“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm laut Mitteilung der Krankenkasse. „Sie erhöht das Risiko für einen regelmäßigen Konsum klassischer Zigaretten im Erwachsenenalter – mit dem bekannt hohen Krebsrisiko.“

Nach Einschätzung der DAK machen Aromastoffe den besonderen Reiz der Produkte für Schülerinnen und Schüler aus. „Was nach Mango oder Himbeere schmeckt, ist für Kinder und Jugendliche besonders verführerisch“, wird Storm weiter zitiert.

Niedriger Preis lockt junge Käufergruppen

Zudem verleite die Einweg-Variante der E-Zigaretten mit einem relativ niedrigen Preis junge Käufergruppen. „Einweg-Vapes sind für Schulkinder süßes Gift zum Taschengeldtarif und sollten so schnell wie möglich verboten werden“, fordert Storm.

Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hält ein Verbot dagegen für kontraproduktiv: „Teenager testen gerne Dinge aus, besonders gerne wenn sie verboten sind. Dabei bleibt es dann aber meistens auch, bei einem experimentellen Probierkonsum“, sagte VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland der Deutschen Presse-Agentur. Es brauche keine neuen Einschränkungen, sondern konsequente Kontrollen der Behörden, insbesondere in Kiosken.

Die Abgabe von E-Zigaretten ist in Deutschland an Menschen unter 18 Jahren verboten. Zudem widersprach Pohland der These, dass E-Zigaretten Jugendliche an konventionelle Zigaretten heranführten.

Pneumologen sehen E-Zigaretten kritisch

„Nikotinhaltige E-Zigaretten machen abhängig und sind gesundheitsschädlich, in keinem Fall sind es „gesunde Alternativen zum Rauchen““, zitiert die DAK-Gesundheit in der Mitteilung den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Wolfram Windisch.

Etwas milder fällt dagegen die Stellungnahme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus. Im Vergleich zu konventionellen Zigaretten seien E-Zigaretten vermutlich insgesamt weniger gesundheitsschädlich, schreibt die BZgA. „Gesundheitliche Risiken können jedoch insbesondere bei langfristigem Gebrauch nicht ausgeschlossen werden.“ (dpa)

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