Ausbildung

DGPPN lehnt Spahns Reform rigoros ab

Die Fachgesellschaft sieht durch die Reform Patienten gefährdet.

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BERLIN. Harsche Kritik an der geplanten Reform der Psychotherapeutenausbildung kommt von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). In der jetzigen Form würden Menschen mit psychischen Erkrankungen diskriminiert, wesentlich schlechter als andere Patienten im Gesundheitssystem gestellt und ihre Behandlungssicherheit gefährdet, heißt es in einer Stellungnahme der DGPPN zum Referentenentwurf. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Reform sei unabdingbar.

So versuche der Entwurf die Diagnostik, Behandlung und Erforschung psychischer Erkrankungen in wesentlichen Teilen von der Medizin zu trennen und damit die ganzheitliche Sicht auf Psyche und Soma in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aufzugeben. So sei die geplante Änderung der Legaldefinition besorgniserregend, die bei einer psychotherapeutischen Behandlung keinen vorhergehenden ärztlichen Ausschluss somatischer Ursachen mehr vorschreibe.

Das gefährde zum Beispiel Patienten, deren Depression durch eine Schilddrüsenerkrankung, deren Psychose durch eine Autoimmunerkrankung oder deren Persönlichkeitsstörung durch einen Hirntumor bedingt sei. Auch bei der weitverbreiteten Paniksymptomatik müsse bei erstmaligem Auftreten eine schwerwiegende kardiologische Erkrankung ausgeschlossen werden. Die äußerst komplexen Zusammenhänge zwischen somatischen und psychischen Erkrankungen erforderten eine differenzierte Diagnostik und Behandlung beider Ebenen, heißt es.

Die Kombination von Psychotherapie und Psychopharmakotherapie gelte bei den meisten mittelschweren und schweren psychischen Erkrankungen mittlerweile als fachlicher Standard.Zur Diagnostik, differenzialdiagnostischen Abklärung und Indikationsstellung sei deshalb immer auch eine fachärztliche Konsultation erforderlich.

Der Entwurf aus dem BMG sieht für den Zugang zur Versorgung ein fünfjähriges Direktstudium vor, das sich in ein dreijähriges Bachelor- und zweijähriges Masterstudium gliedert, und eine strukturierte Weiterbildung analog jener der Ärzte. Vor wenigen Tagen hatte auch die Bundesärztekammer den Referentenentwurf kritisiert. (chb)

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