Versorgung nach ASV

Das Mauerblümchen in den Praxen

Bescheidene Bilanz für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Im dritten Quartal 2015 wurden bundesweit lediglich 334 Patienten behandelt. Dabei hat das Konzept in der Theorie großes Potenzial.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist auch vier Jahre nach ihrem Start eine Randgröße im Versorgungsgeschehen. Im dritten Quartal 2015 wurden bundesweit lediglich 334 Patienten im Rahmen der ASV behandelt, heißt es in Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Drei krankheitsspezifische Richtlinienbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses sind mittlerweile in Kraft getreten: zur Tuberkulose, zu gastrointestinalen Tumoren und zum Marfan-Syndrom. Bei einer Inzidenz von 4488 Tuberkulose-Patienten wurden im dritten Quartal vergangenen Jahres 221 dieser Patienten in der ASV behandelt. Bei Patienten mit gastrointestinalen Tumoren wird von einer Inzidenz von rund 128.000 Patienten ausgegangen - in der ASV wurden zuletzt 113 von ihnen behandelt.

Regeln für die Budgetbereinigung von in der ASV behandelten Patienten liegen erst seit Juli 2015 für zwei der Erkrankungsbilder vor.

Von den bundesweit rund 8000 Patienten mit Marfan-Syndrom wird kein einziger in der ASV behandelt, da es bisher an Versorgungsteams fehle, hat der GKV-Spitzenverband mitgeteilt. Der entsprechende Richtlinienbeschluss des GBA war im Juni 2015 in Kraft getreten.

Weitere Beschlüsse stehen an

Der neue sektorenverbindende Versorgungsbereich habe eine "zwar steigende, aber wegen der kurzen Zeit in der Versorgungspraxis und der noch auf wenige Krankheiten beschränkten Konkretisierungen noch begrenzte Versorgungsrelevanz", heißt es seitens der Regierung. Fünf Jahre nach dem Start müssen KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft erstmals eine Evaluation der ASV vorlegen - die Studie muss bis Ende März 2017 vorliegen.

Im laufenden Jahr wird der GBA weitere Beschlüsse zu den Themen gynäkologische Tumore und zu pulmonaler Hypertonie fassen, heißt es. 2016 werde die Reihenfolge, in der der GBA über die Aufnahme neuer Erkrankungen in die ASV berät, "zeitnah erneut zur Diskussion" gestellt.

Im Dezember 2015 beschloss der GBA, dass niedergelassene Ärzte, die ihre besondere Qualifikation über eine Zulassung ihrer KV erworben haben, leichter den Weg in die ASV finden können. Dies könne beispielsweise für Internisten gelten, die an der Onkologievereinbarung teilnehmen.

Vertragsärzte gegenüber Kliniken in der Mehrheit

Bislang, das zeigen die Abrechnungszahlen, rechnen vorwiegend Krankenhäuser Leistungen nach Paragraf 116b SGB V ab. In den ersten drei Quartalen betrugen die Ausgaben dafür bundesweit 163,8 Millionen Euro. ASV-Leistungen durch Vertragsärzte addierten sich im gleichen Zeitraum lediglich auf 1,1 Millionen Euro.

Umgekehrt sieht es bei der Verteilung der bundesweit insgesamt 978 Ärzte aus, die bisher berechtigt sind, Leistungen in der ASV abzurechnen. Hier sind Vertragsärzte (576) im Vergleich zu ihren Kollegen in Krankenhäusern (402) in der Mehrheit.

Bundesweit gibt es für die beiden Krankheitsbilder, die bereits in der Versorgungspraxis angekommen sind, 37 ASV-Teams. 28 dieser Teams setzen sich aus niedergelassenen und stationär arbeitenden Ärzten zusammen. Zwei bestehen ausschließlich aus ambulant tätigen Ärzten, in sieben Teams arbeiten nur Klinikärzte.

Kritik von den Grünen

Die Grünen im Bundestag kritisieren, der Gesetzgeber habe 2007 mit der ASV ein „potemkinsches Dorf“ geschaffen. Dieses, so die Grünen-Fraktion, dürfte „auf die gesetzlichen Konstruktionsmängel zurückzuführen sein".

Dabei gehen die Grünen davon aus, dass alle Patienten  in der ASV „derzeit gut und kompetent behandelt werden“.  Eine bessere multiprofessionelle Zusammenarbeit sei für eine patientenorientierte Versorgung wichtig.

„Aber dies lässt der von der Bundesregierung zu Beginn behauptete neue Versorgungsbereich längst nicht erkennen“, so die Grünen.

 

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