KBV-Chef zu EBM-Reform

„Das Rendezvous mit der Realität eingehen“

Die EBM-Reform sollte der sprechenden Medizin Vorschub leisten. Bei den Internisten heißt es allerdings: Fehlanzeige. Kritik kann KBV-Chef Dr. Gassen nicht nachvollziehen.

Von Anke Thomas Veröffentlicht:
Mehr Geld für die sprechende Medizin durch die EBM-Reform: Doch es hagelt auch Kritik.

Mehr Geld für die sprechende Medizin durch die EBM-Reform: Doch es hagelt auch Kritik.

© Jasmin Merdan / stock.adobe.com

Neu-Isenburg. Ob von HNO-Ärzten, Gastroenterologen oder Chirurgen: Es gibt von vielen Seiten Kritik an der EBM-Reform. So monieren die Chirurgen, dass es zwar eine „Aufwertung der sprechenden Medizin“ gebe, dafür es aber an einer Kompensation der Hygienekosten beim ambulanten Operieren fehle. Auch Internisten werden eine Gesprächsziffer im neuen EBM vergeblich suchen. Und Gastroenterologen müssen eine deutliche Abwertung von Koloskopien hinnehmen.

Einzelne Leistungen im neuen EBM zu betrachten sei nicht hilfreich, erklärt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“. Die Gastroenterologen beispielsweise hätten den Wunsch geäußert, Gastroskopien aufzuwerten. Dafür seien die Koloskopien abgewertet worden. Hinzu komme, dass zuwendungsintensive Leistungen mit einem hohen ärztlichen Anteil aufgewertet worden seien. Diese Zuwendungsintensität könne man mit Gesprächen vergleichen.

Größere Verwerfungen werde die EBM-Reform den Praxen nicht bringen. Das hätten auch Simulationsberechnungen der KBV gezeigt, so Gassen weiter. Diese hätten ergeben, dass die Fachgruppen über den Durchschnitt betrachtet im Ergebnis zwischen minus und plus einem Prozent Verlust beziehungsweise Gewinn mit dem neuen EBM machen würden.

Dass manche Praxen auch mehr verlieren könnten, schließt der KBV-Chef dabei nicht aus. Das könne bei denen eintreten, die sich auf bestimmte technische Leistungen spezialisiert hätten.

KV Hessen-Kritik skurril?

„Skurril“ findet Gassen in diesem Zusammenhang die Resolution der Vertreter der KV Hessen (wir berichteten), die die KBV wegen der EBM-Reform mit Vorwürfen überschüttet hat. Von Versagen ist die Rede, die Berufsverbände hätten den EBM in dieser Form „nicht genehmigt“.

Vorstände und weitere Vertreter der KV seien jederzeit über die Entwicklungen der EBM-Reform informiert gewesen, sagt hingegen Gassen, und zwar über die KBV-Vertreterversammlung, den Arbeitskreis 4 und die beratenden Fachausschüsse.

Für die Forderung der Hessen, „unverzüglich“ in neue Verhandlungen zum EBM zu treten, findet der KBV-Chef deutliche Worte: „Es gibt einen Beschluss des Bewertungsausschusses und der hat bindende Wirkung. Ich finde es „extrem, schwierig, wenn jemand eine Körperschaft leitet und so tut, als würden die Regeln für ihn nicht gelten. Manchmal muss man das Rendezvous mit der Realität eingehen“, schickt Gassen deutliche Worte an den hessischen KV-Chef Frank Dastych.

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Kommentare
Dr. Forster 18.12.201915:36 Uhr

Sehr geehrter Kollege Gassen,
"manchmal muß man ein Rendezvous mit der Betriebswirtschaftslehre eingehen" muss ich Ihnen antworten.
Da wurde ein EBM 2000+ erstellt und die Leistungen angeblich betriebswirtschaftlich korrekt bepreist.
In der Radiologie kommen davon in Bayern zwischen 65 und 70 % in den Praxen an.
Dann gehen 15 Jahre ins Land mit Inflation, Lohnsteigerungen, allgemeiner Teuerung usw.
Und dann verhandelt ein von uns bezahlter KBV Vorstand, dass diese Leistungen nochmal um 13% (Radiologen in Bayern) gekürzt werden.
Da fällt mir wirklich kein Kommentar ein, der nicht justiziabel wäre. Und hören Sie bitte auf zu faseln, dass es keine ernsthaften Verwerfungen geben wird und dass im Durchschnitt niemand mehr als 1% verliert...
Das KV System langsam kennend, würde ich vermuten, dass der Kürzung der Radiologen um 13% eine Aufwertung der Orthopäden um 15% gegenübersteht, denn dann haben im Durchschnitt doch alle gewonnen.
Gute Nacht ärztliche Selbstverwaltung
A. Forster
Radiologe

Dr. Heinsch 18.12.201909:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Gassen,
....Kritik darf man sich schon einmal gefallen lassen. Das Ziel der EBM Reform sollte eine Anpassung an die aktuellen Kostenstrukturen sein. Was auch immer das bedeuten mag; dieses Ziel wurde wohl verfehlt und trotz eines Mandates an die KBV-Führungsspitze durch die Vollversammlung eine kostenneutrale Reform abzulehnen, von Ihnen genehmigt.
Bei steigenden Betriebskosten in den Praxen werden technische Leistungen abgewertet. Für unsere hausärztliche, internistische Praxis werden Investitionen in neue Geräte mittlerweile unwirtschaftlich. Nehmen wir z.B. die Anschaffung eines LZ-EKG Gerätes ins Visier: dieses Gerät amortisiert sich für uns erst, nachdem wir damit ca. 350 Untersuchungen gemacht haben.
Danach wirft es einen „Gewinn“ ab.
Bei der Anschaffung eines Langzeiblutdruckgerätes sieht es ähnlich aus...und so weiter.
Möchten wir als hausärztliche Basisversorger einen kompletten Service anbieten, so wird das zunehmend schwieriger gemacht.
Förderung der sprechenden Medizin: 14,06 Euro für ein 10min Gespräch!! Rechnen Die das bitte mal auf die Stunde hoch. Eine Praxis mit mehreren Angestellten können Sie hiermit nicht finanzieren ! Das heißt, wenn man bei der Honorierung parallel laufender technischer Leistungen Abwertungen vereinbart, wird es weiterhin betriebswirtschaftlich sehr schwierig. Die Folge wird eine schlechtere Patientenversorgung sein und eine Mehrbelastung der Fachärzte durch Überweisungen, die früher nicht notwendig gewesen sind.
8 Jahre Verhandlungen mit diesem Ergebnis: Note mangelhaft.

Dr. G. Heinsch
Hausärztlich tätiger Internist
Diabetologe DDG

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

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