Infektionsschutzgesetz
Das will der Bundestag zur Corona-Pandemie neu beschließen
Schutzschirm für Praxen und Kliniken, neue Befugnisse für Spahn – das sieht die Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. Von Länderseite gibt es positive Signale.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenhäuser werden mit einem knapp zehn Milliarden Euro großen Rettungsschirm vor den Folgen der Coronakrise geschützt. Auch Arztpraxen bekommen im Zuge des COVID-19-Entlastungsgesetzes finanzielle Hilfen.
Außerdem erhält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch eine Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – übergangsweise – mehr Befugnisse. „Aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie stellt der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest“, heißt es in einem Beschlussentwurf des Parlaments.
Der Bundesrat muss der IfSG-Reform zustimmen. Von Länderseite kommen aber positive Signale.
Es gehe jetzt darum, „schnellst Hilfe zu leisten und unsere Krankenhäuser fit zu kriegen“, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dem TV-Sender „Phoenix“ am Mittwoch. Kompetenzverschiebungen hin zum Bund seien dann gut, „wenn es funktioniert“.
Bei der Beschaffung von Schutzkleidung klappe bislang jedoch nicht alles so, „wie wir uns das erwarten“. Zuständigkeitsgerangel verbiete sich aber in der aktuellen Krise, so Woidke. Der Bundesrat berät die IfSG-Reform am Freitag.