Sterbehilfe in den Niederlanden

Der Arzt entscheidet bei der Tötung von Demenzkranken

Die Sterbehilfe-Praxis in den Niederlanden wird beständig erweitert. Für Ärzte existieren nun auch bei Demenzkranken verbriefte Möglichkeiten, über die Tötung auf Verlangen zu entscheiden: Sein medizinisches Urteil sei wichtig, so die Prüfungskommission.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht: | aktualisiert:
Das „Kompetenzzentrum Euthanasie“ in Den Haag: Die Sterbehilfeorganisation NVVE hat diese Einrichtung gegründet. Dort sollen sich Patienten hinwenden, die keinen Arzt finden, der sich um ihren Sterbewunsch kümmert.

Das „Kompetenzzentrum Euthanasie“ in Den Haag: Die Sterbehilfeorganisation NVVE hat diese Einrichtung gegründet. Dort sollen sich Patienten hinwenden, die keinen Arzt finden, der sich um ihren Sterbewunsch kümmert.

© Remko de Waal/picture alliance/ANP

Den Haag. Das niederländische Sterbehilfegesetz gibt Ärzten, die ihre Patienten auf deren Wunsch hin töten, künftig mehr Rechtssicherheit. Das gilt auch für demenzkranke Patienten – die Tötung auf Verlangen bei einer 74-jährigen demenzkranken Frau hatte erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes 2002 dazu geführt, dass gegen die betreffende Ärztin Anklage erhoben wurde.

Die Frau hatte zuvor schriftlich erklärt, dass sie im Fall unerträglichen Leidens aufgrund der Demenz sterben wollte. Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und gab auch Signale, dass sie leben wollte. Das Urteil, mit dem die Ärztin vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde, wurde im April dieses Jahres vom Hohen Rat, dem obersten Gericht der Niederlande, bestätigt.

Ende vergangener Woche gab die Prüfungskommission (Regionale Toetsingscommissies Euthanasie, RTE), die die von Ärzten gemeldeten Fälle von „aktiver Sterbehilfe“ untersucht, ein neuen, dem Urteil angepassten „Euthanasie-Codex“heraus.

Arzt verfügt über Interpretationsspielraum

Danach muss der Arzt, der die Tötung auf Verlangen vornimmt, die Vorausverfügung des demenzkranken Patienten nicht allein auf ihren wörtlichen Inhalt hin prüfen, sondern er muss „alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen“. „Es gibt also Raum für Interpretationen“, heißt es in dem Dokument.

Auch das Prüfkriterium, ob der Patient mit fortgeschrittener Demenz denn tatsächlich „hoffnungslos und unerträglich leidet“, obliegt allein dem Arzt, da es sich um ein „medizinisches Urteil“ handele. Die Prüfkommission ist aufgefordert, bei der Untersuchung eines solchen Falls Vorsicht walten zu lassen, sie sollen primär die Plausibilität der Schlussfolgerung des Arztes prüfen.

Der Vorsitzende des RTE, Jakob Kohnstamm, wird in den niederländischen Medien mit den Worten zitiert, Ärzte müssten in einem solchen Fall „keine Angst vor den Prüfausschüssen haben“. Das gilt auch dann, wenn der demenzkranke Patient nicht mehr befragt werden kann, ob seine frühere Willenserklärung auch seinen aktuellen Wünschen entspricht.

Sterbehilfeverein begrüßt Rechtssicherheit für Ärzte

Die einflussreiche Sterbehilfeorganisation NVVE, die landesweit nach eigenen Angaben 170.000 Mitglieder hat, begrüßte die Klarstellungen. Man gehe davon aus, dass damit die Unsicherheiten unter den Ärzten beseitigt werden könnten. Laut dem Jahresbericht der Prüfkommission für 2019 sind im Vorjahr 6361 Fälle von Sterbehilfe gemeldet worden.

Damit entfielen 4,2 Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden im Vorjahr auf Tötungen auf Verlangen (6092), Hilfe bei der Selbsttötung (245) oder eine Kombination von beiden (92). 162 Patienten, die getötet wurden, litten demnach an Demenz, zwei von ihnen an weit fortgeschrittener Demenz.

Unterdessen drängt die Sterbehilfeorganisation Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde (NVVE) darauf, den Sterbewunsch von Patienten mit psychischen Erkrankungen häufiger und rascher zu erfüllen. Es sei „inakzeptabel“, schrieb der Verein im September an Gesundheitsminister Hugo De Jonge, dass die Betroffenen bis zu zwei Jahre auf die Beurteilung ihres Antrags auf Sterbehilfe warten müssten. Die Regierung sollte einen „Delta-Plan für Psychiatrie und Sterbehilfe“ auflegen, um Psychiater „besser“ auszubilden, so dass sie schneller auf Sterbehilfeanträge eingehen.

Sterbehilfe bei Kindern bis zu zwölf Jahre

Der Gesundheitsminister hat unterdessen eine eigene Agenda der Ausweitung von Sterbehilfe. Mitte Oktober kündigte er dem Parlament (Tweede Kamer) an, er wollte ein Programm ausarbeiten, das in Ausnahmefällen auch die Tötung von schwerstkranken Kindern bis zu zwölf Jahren ermöglicht. Das geltende Gesetz legt Selbstbestimmung als Voraussetzung für Sterbehilfe fest – diese sei bei dieser Altersgruppe nicht gegeben.

Diese Regelung solle bei einer kleinen Gruppe todkranker Kinder gelten, die ohne Hoffnung unerträglich leiden und bei denen die Palliativmedizin keine Linderung mehr ermöglicht. Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen Studie würde es um fünf bis zehn Kinder pro Jahr gehen.

Kardinal warnt vor Kreislauf ständiger Ausweitung

De Jonge will zusammen mit Kinderärzten und Staatsanwälten „mehr rechtliche Schutzmaßnahmen für Ärzte“ ausloten, die das Leben dieser Kinder beenden. Eine Verordnung, so schreibt die Zeitung „Volkskrant“, soll daher „den Schutz der Interessen von Kindern, Transparenz und Sorgfalt“ gewährleisten.

Der Kardinal Wim Eijk, Erzbischof von Utrecht, warnt De Jonge vor diesem Schritt. Die Geschichte der Sterbehilfediskussion in den vergangenen 40 Jahren, erinnert er, zeuge von einer ständigen Ausweitung der Kriterien. „Wird das nicht langfristig auch bei der Sterbehilfe für Kinder passieren?, so der Kardinal. Eijk sieht eine verhängnisvolle Entwicklung: „Der Kreis wird geschlossen, wenn die Sterbehilfe in den Niederlanden für alle Altersgruppen gilt.“

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