Appell an Lauterbach

Diakonie Deutschland drängt auf Gesetz zur Suizidprävention

Diakonie-Präsident Schuch erinnert daran, dass Gesundheitsminister Lauterbach einen Vorschlag für ein Suizidpräventionsgesetz bis Ende Juni angekündigt habe – geliefert habe der SPD-Politiker aber nicht. „Unverantwortlich“, findet Schuch.

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„Das Suizidpräventionsgesetz lässt weiter auf sich warten“: Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

„Das Suizidpräventionsgesetz lässt weiter auf sich warten“: Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Hans Scherhaufer / epd-bild / picture alliance

Berlin. Die Diakonie Deutschland fordert von Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Vorlage eines Entwurfs für ein Suizidpräventionsgesetz. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte am Montag, Lauterbach habe einen solchen Entwurf bis Ende Juni 2024 angekündigt – geliefert habe der SPD-Politiker aber noch nicht. „Das ist unverantwortlich“, kommentierte Schuch.

Eine gesetzlich verankerte Suizidprävention sei nötig, um Menschen mit Suizidgedanken wirksamer helfen zu können, sagte Schuch. Menschen in schwierigen Lebenslagen bräuchten Unterstützungsangebote, deren Struktur in einem Suizidpräventionsgesetz verankert werden müsse.

Die Möglichkeiten, suizidgefährdeten Menschen Hilfe anzubieten, seien noch nicht ausgeschöpft. Denkbar seien etwa Telefonseelsorge, psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste, ein Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie ein präventiver Hausbesuch bei Menschen ab 75 Jahren.

„Mehr Verständnis für Lebenskrisen“

Das Thema Suizid gehöre zudem stärker öffentlich platziert, dabei seien vor allem Fortschritte in der Palliativmedizin herauszustellen, so Schuch. Dies könne Ängste nehmen. „Es geht aber auch darum, in der Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen in Lebenskrisen zu wecken und diese besser zu unterstützen.“

Anfang 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter – etwa die von Ärztinnen und Ärzten – in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende strafrechtliche Regelung, die auch die organisierte Suizidbeihilfe durch Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für verfassungswidrig.

Seitdem wird im Bundestag über eine Folgeregelung diskutiert. Im Juli vergangenen Jahres hatten zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Verständigt hatte sich das Parlament allerdings auf einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention.

Regelung zur Suizidassistenz ante portas?

Beschlossen wurde damals auch, dass die Bundesregierung bis zum 30. Juni einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorlegt. Lauterbach hatte Anfang Mai Empfehlungen für eine nationale Suizidprävention vorgelegt, zudem hatte er einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention angekündigt. Angedacht ist unter anderem eine Krisendienst-Rufnummer unter der 113.

Laut BMG konnte die Zahl der in Deutschland jährlich begangenen Suizide bis etwa 2008 zwar deutlich gesenkt werden, sie stagniert den Angaben zufolge aber seither auf dem Niveau von jährlich 9.000 bis 10.000 Suiziden. (hom)

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