Pflegeberufe

Die Generalistik ist kein Selbstzweck

Die Kritik ist laut. Nicht alle sehen im Pflegeberufsgesetz, das der Bundestag am 18. März in erster Lesung berät, einen Fortschritt. Für die Autoren im Familien- und im Gesundheitsministerium ist die Generalistik weit voraus greifende Ordnungspolitik.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Krankenschwester bei der glykämischen Kontrolle eines Patienten. Künftig soll sie Pflegefachkraft genannt werden.

Krankenschwester bei der glykämischen Kontrolle eines Patienten. Künftig soll sie Pflegefachkraft genannt werden.

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BERLIN. Wenn heute die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur ersten Lesung des Pflegeberufsgesetzes zusammenkommen, werden höchst unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen.

Grüne und Linke werden den Entwurf in seiner aktuellen Fassung eher ablehnen, Union und SPD werden ihn verteidigen. Beide Seiten werden ihre Positionen mit einem drohenden Fachkräftemangel begründen.

Die einen sehen den Pflegenachwuchs ausbleiben, wenn die Generalistik kommen sollte, die anderen, wenn das neue umfassende Berufsbild nicht zustande käme.

Alle betonen, dass die Pflege kranker und alter Menschen so attraktiv sein sollte, dass sich eine ausreichend hohe Zahl junger Menschen dafür entscheidet.

Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung folgt der den Pflegereformen innewohnenden Logik. Der demografische Wandel ist nicht umkehrbar.

Darauf soll die Pflege vorbereitet werden, auch mit mehr Personal. Was derzeit geschieht, ist ein schönes Beispiel für Ordnungspolitik, die zudem konsequent durchgezogen wird. Pflege wird in der aktuellen Gesundheitsgesetzgebung immer mitgedacht.

Generalistik als ordnungspolitisches Element

Schritt eins ist, Ansprüche für die Versicherten und Nachfrage nach Arbeitskraft zu schaffen. Mit den Pflegestärkungs- und weiteren Gesetzen hat die Koalition die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet.

Die Verdoppelung der Leistungen in der Tagespflege wird dazu führen, dass sich die Betreuungsstrukturen für hochbetagte Menschen gewaltig weiter entwickeln werden.

Allein die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs verschafft ab 2017 rund einer halben Million Menschen mehr als bisher Zugang zu gesetzlich definierten Leistungen. Die Krankenhäuser erhalten Geld, um Pflegekräfte einzustellen.

Die Kontrolle, ob das für Personal vorgesehene Geld auch in den Personaletats ankommt, soll verschärft werden.Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat bereits klargestellt, dass sich die neu geschaffenen Ansprüche bereits ab 2017 in den Personaletats widerspiegeln müssen.

"Die Arbeitgeber müssen in den Verhandlungen für 2017 die neuen Bedarfe bereits anmelden", machte Gröhe beim Deutschen Pflegetag klar, dass der noch laufende Forschungsauftrag zu sinnvollen Personalschlüsseln hier keine aufschiebende Wirkung erzeugt.

Zusätzliche Sicherung

Damit die Arbeitskosten nicht als Argument herhalten können, kein Personal aufzubauen, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Sicherung eingebaut. Die Kassen, mithin also die Beitragszahler, müssen Tarifsteigerungen künftig automatisch nachvollziehen.

Das führt zum ordnungspolitischen Schritt zwei: Nachfrage stabilisieren und ausbauen. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) hat eine Marke vorgegeben. 20.000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte benötigt der Sektor jedes Jahr, und das mindestens 25 Jahre lang.

Derzeit sind mehr als eine Million Menschen in der Pflege beschäftigt, oft in Teilzeit.

Die Analyse, wie die Menschen in der Pflege bezahlt werden, ernüchtert. Die gleiche Arbeit wird in Deutschland höchst unterschiedlich vergütet. Die Löhne spiegeln die Wirtschaftskraft der einzelnen Regionen wider.

Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass ein Altenpfleger in Baden-Württemberg rund 1000 Euro brutto mehr nach Hause trägt als einer in Sachsen-Anhalt. Bei Krankenpflegern können die Lohnunterschiede in Deutschland immerhin mehr als 600 Euro betragen.

Will man das ändern, ist eine Reform des Pflegeberufs folgerichtig. Mittelfristig lassen sich die Anziehungskraft des Berufs ohne eine Änderung nicht steigern, die Löhne nicht angleichen und die regionale Verteilung der Ressource Pflegearbeitskraft nicht beeinflussen.

Das führt zum ordnungspolitischen Schritt drei: Nachfrage nach den sich öffnenden Chancen in der Pflege aufbauen und Pflegearbeit perspektivisch nachhaltiger darstellen.

Das neue Berufsbild soll nicht mehr wie heute streng zwischen Alten- und Krankenpflege trennen. Dass im Pflegeheim krankenpflegerisches Know How ebenso gefragt ist wie altenpflegerisches im Krankenhaus soll schon in der Ausbildung berücksichtigt werden.

Interessant macht das neue Berufsbild nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Durchlässigkeit.

Wer als Pflegehelfer anfängt, soll bei Interesse seine Karriere als akademisch ausgebildete Pflegefachkraft beenden können. So soll die durchschnittliche Verweildauer im Beruf angehoben werden, die in der Altenpflege derzeit bei unter zehn Jahren liegt.

Engpässe sind programmiert

Das sind Erwartungen, die nicht alle teilen. Ein großer Teil der mittelständisch geprägten privaten Arbeitgeber in der Altenpflege befürchtet, mit einer generalistisch geprägten Ausbildung - "Einheitssoße" in der Diktion des von Ex-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) geführten Arbeitgeberverbands für die private Pflegewirtschaft - nicht mehr genug Arbeitskräfte für die Altenpflege rekrutieren zu können, vor allem Hauptschüler. Derzeit ist die Nachfrage nach der Altenpflegeausbildung auf einem historischen Hoch.

Gewichtiger sind allerdings die Zweifel am geforderten organisatorischen Aufwand der Generalistik. Alle Schüler, mehr als 100.000 je Jahrgang, müssen alle Stationen durchlaufen. Engpässe sind programmiert.

Da es naturgemäß nur wenige Plätze in der Kinder- und Jugendkrankenpflege gibt, sollen auch Kinderarztpraxen und Kinderheime zu Ausbildungsstätten werden. Das ist noch nicht zu Ende gedacht. Das Hirnschmalz der Parlamentarier im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist gefordert.

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