Bessere Infos für Ärzte

Die Pflicht und das Privileg, sich zu informieren

AMNOG: Die Neuordnung der Neuordnung will bessere elektronische Infos für Ärzte über neue Medikamente. Was müssen Ärzte beachten – und was soll die Reform weiterhin bewirken?

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Vor der Verordnung ein Blick auf den PC: Ärzte erhalten ein Infosystem über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung.

Vor der Verordnung ein Blick auf den PC: Ärzte erhalten ein Infosystem über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung.

© sturti / vetta collection / iStock.com

BERLIN. Basierend auf den Ergebnissen des Pharmadialogs hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Novellierung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) erstellt, die nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beraten und voraussichtlich zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten wird.

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung intensiver als bislang von Ärzten genutzt werden und in ihre Verordnungsentscheidungen einfließen. Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen sollen Patienten frühzeitig zugutekommen.

So wird Paragraf 35a SGB V - darin ist die frühe Nutzenbewertung geregelt - um einen Absatz 3a ergänzt: Danach erhält der Bundesausschuss den Auftrag, seine Beschlüsse über die Nutzenbewertung so aufzubereiten, dass sie für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind.

Der GBA erstellt danach künftig innerhalb eines Monats nach dem Nutzenbewertungsbeschluss eine Fassung, die zur Abbildung in elektronischen Programmen, die für die Arzneiverordnungen der Vertragsärzte verwendet werden, geeignet ist und die relevante Informationen aus der Nutzenbewertung enthält.

Ärzte müssen sich über Medikamente informieren

Das entbinde Ärzte aber nicht von ihrer Pflicht, sich umfassend über die von ihnen verordneten Arzneien zu informieren.

Die Bundesregierung erhält den Auftrag, in einer Rechtsverordnung dem Bundesausschuss konkrete Vorgaben für das Informationssystem und insbesondere auch für Hinweise auf den wirtschaftlichen Einsatz von neuen Arzneimitteln zu machen.

Bei der Entwicklung des Konzepts für dieses Informationssystem werden, wie beim Pharmadialog vereinbart, die Dialogpartner, also auch die Industrie, beteiligt.

Ziel: Antibiotikaresistenz bekämpfen

Ferner zielt das Gesetz darauf ab, Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen und stratifizierte Medizin zu ermöglichen. Die Instrumente:

Bei der Gruppenbildung für Festbeträge muss der Bundesausschuss bei Antibiotika die jeweilige Resistenzsituation berücksichtigen. Ziel ist eine für Ärzte breite Therapieauswahl.

Zum zielgenauen Einsatz von Antibiotika soll die Diagnostik verbessert werden. Der Bewertungsausschuss von KBV und GKV werden beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang Schnelltests eingesetzt werden können. Diese müssen dann in den EBM aufgenommen werden.

Für Arzneimittel, zu deren Verordnung der Einsatz von Companion Diagnostics vorgesehen ist, muss der Bewertungsausschuss von KBV und GKV künftig zeitgleich mit dem Beschluss der frühen Nutzenbewertung eine Aufnahme von Tests in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab entscheiden.

Damit wird sichergestellt, dass stratifizierte Medizin regelhaft ermöglicht wird.

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