Kommentar
Dogmatismus hilft nicht
Von der Rechtssystematik her ist die ärztliche Weiterbildung eine Aufgabe der Landesärztekammern. Da hat die Bundesärztekammer völlig recht. Und die Kammern bestimmen auch Ziele und Inhalte der Weiterbildung.
In der Allgemeinmedizin gelten allerdings einige Besonderheiten. Das Fach hat immer noch in fast allen Aspekten Nachholbedarf. Und die Disziplin lebt - anders als jedes andere Fachgebiet - von einem besonders engen Austausch zwischen Versorgung vor Ort, insbesondere den allgemeinmedizinischen Lehrpraxen, und den Instituten für Allgemeinmedizin an den Universitäten.
Deshalb hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates ein Petitum aus der DEGAM aufgegriffen, bis zu fünf Prozent der Fördermittel für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für den Aufbau und die Organisation von universitär angebundenen Kompetenzzentren vorzusehen.
Dagegen hat die Bundesärztekammer interveniert. Formal nicht falsch. Aber von der Problemlage her ist dies Dogmatismus. Erstens, weil die Kompetenz der Kammern, Normen für die Weiterbildung zu setzen, überhaupt nicht tangiert ist; ferner, weil die Kammern überhaupt keine Mittel zur Förderung der Weiterbildung haben.
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