Koalition
Drastische Mittel gegen Pflegebetrügereien
Die Regierungskoalition geht scharf gegen Betrug bei häuslicher Pflege vor - per Gesetz. Der Medizinische Dienst soll mehr Kontrollrechte erhalten.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Skandal um organisierten Abrechnungsbetrug in der Pflege findet unmittelbar Eingang in die Gesetzgebung der großen Koalition. Dabei greifen Union und SPD zu drastischen Mitteln.
So soll das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung für Schwerstpflegebedürftige eingeschränkt werden. Das soll es den Medizinischen Diensten der Krankenkassen ermöglichen, leichter Zutritt zu Wohnungen zu erhalten, in denen Menschen rund um die Uhr intensiv betreut werden, zum Beispiel zu Beatmungs-Wohngruppen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf der Regierung hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt und der am 28. Juni vom Kabinett an den Bundestag weitergeleitet werden soll.
Unangemeldete Kontrollen in Wohnungen
Demnach sollen solche Wohneinheiten analog zu Prüfungen in stationären Pflegeheimen künftig "grundsätzlich unangemeldet" kontrolliert werden können.
Mit der geplanten Regelung sollen die Pflegedienste umgekehrt verpflichtet werden, den Vertretern der Medizinischen Dienste Zugang zu den Räumen zu verschaffen und Einsicht auch in personenbezogene Daten zu gewähren.
Damals waren Abrechnungsmanipulationen in der ambulanten Pflege, vor allem in der häuslichen Intensivpflege, bekannt geworden.
Vor allem Pflegedienste, Angehörige von Pflegebedürftigen sowie die Patienten selbst sollen daran beteiligt gewesen sein. Der Schaden soll bis zu einer Milliarde Euro jährlich betragen.
Schwarze Schafe leichter identifizieren
Beifall für die Regierungspläne kam von den Grünen. Eine Meldepflicht für ambulante Dienste, wie Nordrhein-Westfalen sie bei den Kreisen und kreisfreien Städten einführt, sowie die Vernetzung über Pflegekonferenzen könnte zu mehr Transparenz führen, sodass die schwarzen Schafe leichter zu identifizieren seien, sagte die Pflegebeauftragte der Grünen im Bundestag, Elisabeth Scharfenberg.
Auch bei unangemeldeten Kontrollen müsse das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt bleiben.
Die neuen Regeln sind in das Pflegestärkungsgesetz III eingeflossen, mit dem auch die Sozialhilfe auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgestellt werden soll.